Thöni: Zuerst Pfaffenhofen, später Telfs

Romans Cartoon der Woche: Gewerbeprojekt vs. Wohnbauten am Telfer Obermarkt - wer kann was und wie groß und wie dicht? | Foto: Cartoon Roman Ritscher
  • Romans Cartoon der Woche: Gewerbeprojekt vs. Wohnbauten am Telfer Obermarkt - wer kann was und wie groß und wie dicht?
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TELFS. Der Bebauungsplan für die Errichtung einer neuen Produktionshalle der Firma Thöni am Telfer Obermarkt liegt noch bis zum 31.1. 2018 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat hat dem Plan in der Sitzung vor Weihnachten mehrheitlich zugestimmt (BB hat berichtet). Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe am Montag, 22.1., ist dazu nur eine Stellungnahme im Bauamt eingelangt: DI Wolfgang Brabetz (Telfs, Klosterfeld) wettert darin gegen die Erweiterung der Produktionsstätte im Telfer Zentrum (siehe unten).
Doch jetzt scheint das Projekt in Telfs auf Eis gelegt, wie es aus dem Hause Thöni heißt!

Pfaffenhofen hat 1. Priorität

Die Firma Thöni streckt seine Fühler in Richtung Nachbarort aus: In Pfaffenhofen will Thöni noch heuer auf einer kürzlich erworbenen, riesigen Fläche im neuerschlossenen Industrie- und Gewerbegebiet bauen (BB hat berichtet). Als erste Baustufe soll eine ca. 20.000 m² große Produktionshalle entstehen, wie Thöni-GF Ing. Helmut Thöni gegenüber BEZIRKSBLÄTTER erklärt: "Wir konzentrieren uns jetzt auf Pfaffenhofen und wollen da noch heuer in Betrieb gehen."
Damit ist eine Erweiterung am Telfer Obermarkt vorerst auf Eis gelegt, bestätigt Thöni: "Die nächsten ein- bis eineinhalb Jahre wird am Telfer Obermarkt nichts passieren."

Pläne für Obermarkt offen

Wie dann die Pläne für den Telfer Obermarkt aussehen, wenn diese aktuell werden, ist noch offen. Der Telfer Gemeinderat wird sich damit noch einmal befassen.
Zum derzeitigen Plan meint der Telfer Bürger DI Brabetz in seiner Stellungnahme, die derzeitigen Ausmaße wären zu überdenken. Bei einem Flächenausmaß von ca. 38.000 m² bestünde schon jetzt eine Baumassendichte (BMD) von über 5.0: "Mit der geplanten Erweiterung im dargestellten Ausmaß erhöht sich die Baumassendichte auf über 8,0. Im Örtl. Raumordnungskonzept ist die "Dichtezone 2 - überwiegend mittlere Baudichte" für dieses Gebiet festgelegt. Auch die laut Bebauungsplan zugelassene Bauhöhe für die neue Halle steht in einem Missverhältnis zu den erlaubten bzw. vorhandenen Bauhöhen auf den angrenzenden Wohngebietsgrundstücken, führt Brabetz weiter aus.
Der gesamte Wortlaut der Stellungnahme hier:

Stellungnahme (Auszüge) von DI Wolfgang Brabetz, Telfs

.... zum Entwurf des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes
(Planbezeichnung 357B119-17 und 357E275-17) vom 06.12.2017

"Schon beim ersten Blick fällt auf, dass im gesamten Planungsbereich eine intensivste Nutzung zugelassen werden soll, die übergangslos an die vergleichsweise lockere Bebauung der Grundstücke im Norden, Osten und Süden anschließt. Und dabei bleibt die Höhe als dritte Dimension noch außer Betracht.
Macht man sich die Mühe, anhand der eingetragenen Bauhöhen die Baumassen der Objekte (Bestand und Planung) zu ermitteln, lässt sich grob errechnen, dass innerhalb des Planungsgebietes mit einem Flächenausmaß von ca. 38.000 m² schon jetzt eine Baumassendichte (BMD) von über 5.0 besteht.
Mit der geplanten Erweiterung im dargestellten Ausmaß erhöht sich die Baumassendichte auf über 8,0!!!!
Im gültigen Örtlichen Raumordnungskonzept ist die "Dichtezone 2 - überwiegend mittlere Baudichte" für dieses Gebiet festgelegt.
Aus meiner Sicht ist mit der bestehenden BMD von >5,0 bereits schwer zu argumentieren, dass es sich hierbei um eine mittlere Baudichte handelt.
Eine Erhöhung der BMD auf >8,0 zuzulassen scheint mir jedoch mehr als verwegen, wird schwer als mittlere Baudichte zu verkaufen sein und widerspricht damit jedenfalls dem Raumordnungskonzept.
Wie schon erwähnt, handelt es sich dabei nur um eine überschlägige Berechnung und ich wäre dankbar, wenn dazu Ihrerseits eine exakte, nachvollziehbare Ermittlung und Information vorgelegt würde.

Interessant sind auch die Festlegungen über den obersten Gebäudepunkt (HG H). Mit den angegebenen Absoluthöhen von 660,00 bzw. 660,38 wird dadurch eine Bauhöhe von ca. 12 m im Norden und 18 m im Süden zugelassen. Auf einem Grundstück direkt gegenüber dem südlichen Gebäudeende wurde gerade erst ein Bebauungsplan erlassen, der dort eine Absoluthöhe von 649,00 (also um 11 m weniger) zulässt.
Die laut Bebauungsplan zugelassene Bauhöhe für die neue Halle steht damit in einem absoluten Missverhältnis zu den erlaubten bzw. vorhandenen Bauhöhen auf den angrenzenden Wohngebietsgrundstücken.

In diesem Zusammenhang darf ich vielleicht einflechten, dass die von Herrn Bürgermeister Härting und von Hr. Helmut Thöni in der Presse verlautbarte Äußerung, es handle sich hier um ein "seit über hundert Jahren als Gewerbegebiet gewidmetes Areal aus der Textil-Ära", nicht ganz richtig ist. Noch in den Achziger-Jahren verlief die Hohe-Munde-Straße direkt östlich der ehemaligen Schindler-Gebäude Richtung Süden. Der Bereich zwischen Hohe-Munde-Straße und der schon geplanten Olymp-Straße war als Mischgebiet gewidmet - damals dürften bei der Raumplanung noch Fachwissen, Hausverstand und Verantwortungsbewusstsein mitgespielt haben. Diese Situation wurde leider irgendwann zum Schlechteren geändert.
Die Bewohner, die sich hier niedergelassen haben, mussten also nicht damit rechnen, dass ihre Grundstücke plötzlich ans Industriegebiet anschließen würden.
(...)
Ich fordere die Verantwortlichen deshalb auf, diesen Bebauungsplan grundlegend zu überarbeiten:
Vertreten Sie die Interessen der Telfer Bevölkerung - insbesondere der umliegenden Anrainer - und nicht nur jene eines Bauherrn bzw. Unternehmers.
Verhindern Sie die Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes durch eine maßlose Bebauung, die uns über Jahrzehnte erhalten bleiben würde.
Verhindern Sie eine Überlastung der Erschließungsstraßen
Nehmen Sie die Gefährdung der Sicherheit der Kinder in diesem Gebiet ernst (Kindergarten Markt, KIKO, Volksschule Schweinester und Thielmann)
Finden Sie Alternativflächen oder akzeptieren Sie, dass in diesem Bereich "das Fass schon jetzt voll ist".
Mit Raumplanung hat es nichts zu tun, wenn man eine derartige Bebauung deshalb zulässt, weil man anderswo keinen Platz gefunden hat.
Halten Sie sich vor Augen, dass alles, was Sie hier und jetzt mit den Festlegungen im Bebauungsplan zulassen, über Generationen nicht mehr umkehrbar sein wird."

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