Kommentar Martin Schöndorfer
Notare streiten nicht - Rechtsanwälte schon
Notare streiten nicht. Rechtsanwälte schon. So kann man einfach den Unterschied der beiden juristischen Berufe erklären. Während Rechtsanwälte vor Gericht streitbar für das Recht ihrer Mandanten eintreten, bieten die Notare eine andere Art des juristischen Services an:
Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes, denen staatliche Autorität übertragen wurde, um öffentliche Urkunden zu errichten. Dabei sind sie verpflichtet die Echtheit, die rechtsgültige Beweiskraft und - im Fall des Falles - die Aufbewahrung einer Urkunde zu übernehmen. Dabei sind sie per Gesetz verpflichtet, objektiv und unparteiisch zu agieren.
Ein Notar genießt zudem das öffentliche Vertrauen in seine Funktion. Im Regelfall kommt ein Bürger mit einem Notar bei einem Erbfall, größeren Eigentumserwerb und anderen wichtigen Lebensentscheidungen in Kontakt.
Sollten die betroffenen Parteien mit dem festgestellten Status Quo nicht zufrieden sein, kommt der Anwalt ins Spiel. Dieser "(er-)streitet" für seine Mandanten vor Gericht dessen Recht. Der überparteiliche Notar eben nicht.
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