Selbstversicherung Pension - für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
Durch eine Gesetzesänderung per 1.1.2013 ist nun unter bestimmten Voraussetzungen die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis 1988).
Personen, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes nicht berufstätig sind, können sich in der Pensionsversicherung selbstversichern. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Diese Selbstversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben – der Versicherungsbeginn kann vom Antragsteller gewählt werden.
Sie kann bis längstens zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes
• von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden, die sich einem im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kind widmet (Eltern, Groß- oder Pflegeeltern),
• für das die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird und
• deren Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird.
Nähere Infos: http://www.pensionsversicherung.at/portal27/portal/pvaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=5299&p_tabid=4
oder bei Forum Familie Tennengau - Elternservice des Landes Salzburg
forumfamilie-tennengau@salzburg.gv.at; www.salzburg.gv.at/forumfamilie
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.