Andenken an Halleiner Urgestein
Die Sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion der Stadt Hallein hat beim Bürgermeister beantragt, eine Straße nach dem am 7. Jänner 2009 verstorbenen Keltenmuseumsdirektor und Leiters des Forschungszentrums Bad Dürrnberg, Kurt Zeller, zu benennen. Der Verkehrsausschuss sucht nun nach einer passenden Straße.
HALLEIN (tres). „Kurt Zeller war eine herausragende Halleiner Persönlichkeit“, erklärt SPÖ-Gemeindevertreter Walter Reschreiter: „Nun hat sich vor wenigen Tagen zum ersten Mal sein Todestag gejährt. Zu diesem Anlass sollte die Stadt Hallein die Gelegenheit nutzen und bei nächster Gelegenheit eine Straße nach ihm benennen – als ehrendes Andenken und posthume Anerkennung seiner herausragenden Leistungen für das Museum, die Forschung und die Stadt Hallein.“
Bgm. Christian Stöckl reagierte positiv auf diesen Vorschlag: „Ich denke, es wird keiner dagegen sein, wenn wir Kurt Zeller ein solches Andenken setzen, da werden wir bestimmt eine Möglichkeit finden.“
Vielleicht in Burgfried Ost?
Er wies den Antrag dem Verkehrsausschuss zu, hatte auch schon eine Idee, welche Straße sich als „Zeller-Straße“ eventuell anbieten könnte: „Er hat ja im Halleiner Stadtteil Burgfried Ost gelebt. Hier wird demnächst eine Ringstraße gebaut, die zurückführt zum künftigen Rehabilitationszentrum für Stoffwechselerkrankungen beim Halleiner Krankenhaus. Ich denke, es wäre schön, wenn er eine Straße in seinem Heimatstadtteil bekommen würde.“
Anrainer prozessiert die Stadt
Eine Straße deshalb umzubenennen, befürwortet Stöckl nicht: „Wir haben bereits ein Verfahren laufen, weil wir die Friedmann-Maier-Straße in Bosch-Straße umbenannt haben und ein Anrainer, dem das nicht gepasst hat, deshalb bis zum Obersten Gerichtshof gegangen ist. Wir müssen zuerst dieses Urteil abwarten. Es wäre blöd, wenn wir innerhalb kürzester Zeit vielleicht wegen einer ähnlichen Angelegenheit dort zum bereits zweiten Mal auftauchen.“
ZUR SACHE: Rechtliches
Der Ausschuss für Rechts- und Verkehrsangelegenheiten der Stadtgemeinde Hallein hat festgelegt, dass für Neu- und Umbenennungen von öffentlichen Verkehrsflächen geografische und historisch begründete Namen vorrangig zu verwenden sind, insbesondere Namen von bedeutenden Persönlichkeiten, die gebürtige Halleiner waren, in Hallein lebten oder für Hallein außergewöhnliche Leistungen erbrachten. Die Benennung kann erst nach deren Ableben erfolgen. Nur in besonderen, begründeten Fällen ist eine Benennung auch zu Lebzeiten möglich. Bei der Benennung darf nur der Familienname ohne Vornamen und Titel angeführt werden, im Falle einer Verwechslungsmöglichkeit kann aber auch der Vornahme (mit Bindestrich) hinzugefügt werden. Umbenennungen von Straßen können nur dann vorgenommen werden, wenn die überwiegende Anzahl der betroffenen Bürger diese begehrt bzw. der Umbenennung zustimmt.
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