Tennengau
Arbeiterkammer zieht Bilanz nach Quarantäne in Kuchl

- Bezirksstellenleiterin Stephanie Posch und AK-Salzburg Chef Peter Eder.
- hochgeladen von Thomas Fuchs
Rund 1.000 Beschäftigte aus dem Tennengau haben sich in den vergangenen Wochen an die Arbeiterkammer gewandt.
HALLEIN/KUCHL.Eine Frage war zentral: Bekomme ich während der Quarantäne mein Gehalt bezahlt? "Ja, das steht den Beschäftigten weiterhin zu", erklärt Bezirksstellenleiterin Stephanie Posch und führt näher aus: "Dieses Geld können sich Unternehmen nur zum Teil wieder vom Bund zurückholen. Nämlich nur dann, wenn es einen Absonderungsbescheid für Mitarbeiter gibt, die selbst infiziert waren oder als K1-Kontaktpersonen in Quarantäne gehen mussten. Wenn ein gesamtes Gemeindegebiet unter Quarantäne gesetzt wird, wie in Kuchl, steht den Betrieben bis dato keine Entschädigung zu."
Thema Sonderbetreuungszeit
Nun ist auch der Rechtsanspruch auf bezahlte Sonderbetreuungszeit gegeben. Neben dem Rechtsanspruch wird die Dauer zudem auf vier statt bisher drei Wochen ausgedehnt. Die Arbeitgeber bekommen den finanziellen Ausfall zur Gänze ersetzt. Arbeiterkammer-Präsident Peter Eder setzte sich zuletzt für "eine rasche und unbürokratische Entschädigung der von Quarantäne oder Lockdown betroffenen Betriebe ein". Er fordert weiters, dass die Sozialpartner bei solchen weitreichenden Entscheidungen einbezogen werden, damit sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen "bestmöglich abgesichert" seien.
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