Kommentar von Sarah Wallmann

Sarah Wallmann

Missbrauchsdrama in der Bezirkshauptstadt: Im April des letzten Jahres verging sich ein Jugendbetreuer der Bezirkshauptmannschaft Hallein an einem damals Zwölfjährigen. Das Ausmaß der Bestrafung: Aufkündigung des freien Dienstvertrages, eine unbedingte Haftstrafe von acht Monaten und ein fünfjähriges Berufsverbot. Die BH reagierte „prompt“ und führte die verpflichtende Vorlage von Strafregistern auch bei freien Dienstnehmern ein. Wobei fragwürdig ist, inwiefern von „prompt“ gesprochen werden kann, wenn man bedenkt, dass die BH Hallein bereits seit 1896 besteht. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft - die Kinder - künftig vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, wenn verurteilte Sexualstraftäter nach fünfjährigem Berufsverbot erneut mit Jugendlichen arbeiten dürfen. Um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, den Kindern sowie Jugendlichen den größtmöglichen Schutz zu bieten und deren Unschuld zu bewahren, ist deshalb ein lebenslanges Berufsverbot für vorbestrafte Sexualtäter im Jugendbereich unerlässlich!

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