Nacktbadeverbot an der Königsseeache
Nackedeis aus dem "Paradies" vertrieben

- Die Nackedeis sind an der Königsseeache nicht erwünscht.
- hochgeladen von Josef Wind
Entlang der Königsseeache, die Hallein und Anif-Niederalm trennt, ist ein idyllisches Flecken, der gerne zum Wandern, Baden und Relaxen genützt wird. Bis letztes Jahr hatten hier auch die Freunde der Freikörperkultur ihr kleines Paradies, ehe aus rechtlichen Gründen hier das Nacktbaden verboten wurde. Wir berichteten im letzten Jahr.
HALLEIN. Nachdem der Uferbewuchs mit Büschen und Bäume entfernt wurde, der die Sicht auf die FKK-Freunde einschränkte, häuften sich die Beschwerden der Anrainer und auch der Spaziergänger über die „Nackerpatzerl“, die hier ein kleines Paradies hatten. Zumal der Andrang nach Schließung des FKK-Platzes im Anifer Waldbad immer größer wurde. Die Polizei war Dauergast an der Königsseeache. Die Stadt Hallein sah sich veranlasst, auffällige, gelbe Schilder, die auf ein Nacktbadeverbot hinweisen aufzustellen und dass bei einer Nichtbeachtung eine Geldstrafe von 500 Euro fällig wird.
Neuer Vorstoß für FKK-Platz
Bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung kam dieses Thema wieder zur Sprache und Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) betonte, dass sich die Stadt nur an die Gesetze hält: „Wir sind der falsche Ansprechpartner, der Grund gehört der Salzburg AG. Das Landesgesetz sagt gemäß § 27 ganz klar, wenn sich jemand nackt auszieht, stellt dies eine Anstandsverletzung dar und muss durch die Polizei geahndet werden.“ Unter Spaziergänger und Radfahrer, die die Wege entlang der Königsseeache bevölkern, gibt es unterschiedliche Meinungen. Einige meinen, „die Nackedeis verhalten sich mustergültig und belästigen niemand“, andere hingegen sind froh, „dass das endlich geregelt wird.“ Die Gemeindevertretung war sich einig, mit diesem Thema die Landesregierung zu konfrontieren, ob es Möglichkeiten gibt, den Passus im Landesgesetz zu ändern.: "Denn auch FKK-Anhänger haben das Recht, dass es Plätze gibt, wo sie sich treffen können." Eine eventuelle Gesetzesänderung wird sicher dauern. Bis dahin könnte die Exekutive wie beim „Der Gendarm von Saint Tropez“ die Überwachung vornehmen.
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