Tennengau
Sechs Monate bedingte Haft: Mann nahm Rauchfangkehrern die Leiter weg

Das Delikt "Freiheitsentziehung" ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. | Foto: Pixabay
  • Das Delikt "Freiheitsentziehung" ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.
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  • hochgeladen von Thomas Fuchs

Sechs Monate bedingte Haft lautet das Urteil gegen einen Tennengauer Reihenhausbesitzer.

TENNENGAU. Im Februar soll der Hausbesitzer die Zugangsleiter zweier Rauchfangkehrer an seiner Immobilie entfernt haben. Laut den Aussagen vor dem Landesgericht Salzburg soll der Besitzer die Leiter erst nach einer halben Stunde wieder aufgestellt haben, nachdem die Rauchfangkehrer den Angeklagten an diesem kalten Wintertag mehrmals dazu gebeten hatten. Einer der Rauchfangkehrer musste anschließend neun Tage in Krankenstand gehen, aufgrund einer Verkühlung der Halswirbelsäule.

Passant wollte vermitteln

Der Angeklagte erschien ohne Verteidiger vor dem Landesgericht Salzburg. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass es mit dem Arbeitgeber vereinbart worden sei, die  Reihenhäuser anderer Besitzer nicht über seine Immobilie zu besteigen. Der Angeklagte erklärte weiters, dass er die unbeaufsichtigte Leiter entfernen musste, da sonst beispielsweise Kinder hätten hinaufsteigen können. Laut den beiden Rauchfangkehrern hätte aber ein Passant den Besitzer auf den Irrtum aufmerksam gemacht, wobei der Angeklagte diesen verscheucht haben soll. Das gab der Angeklagte auch zu. 

Geldbuße abgelehnt

Die Strafrichterin bot dem bislang unbescholtenen Angeklagten eine diversionelle Erledigung in Form einer Geldbuße an. Das habe der Angeklagte aber abgelehnt, aus "Unverständnis über die Entscheidung". Die Strafe von sechs Monaten auf Bewährung wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der angeklagte Salzburger meldete Rechtsmittel an. "Freiheitsentziehung" ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

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