Salzburger Bürgermeisterwahlen 2024
Harlander trifft auf Dietrich
Bürgermeister Peter Harlander (ÖVP) wird wieder als Bürgermeister kandidieren. Ein Gegenkandidat steht mit Martin Dietrich (SPÖ) bereits fest. Die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2024 finden im März 2024 statt.
GOLLING. Für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2024 bringen sich derzeit im ganzen Land die einzelnen Wahlgruppen und Parteien in Stellung. Der amtierende Bürgermeister von Golling, Peter Harlander (40) von der ÖVP wird wieder für das Bürgermeisteramt kandidieren. "Die ÖVP Golling setzt somit auf Kontinuität und den Wunsch, die Gemeinde weiterhin erfolgreich zu gestalten", sagt Vizebürgermeister und Gemeindeparteiobmann Stephan Loidl.
Das eindeutige Votum innerhalb der Ortspartei sei für Loidl der Auftrag, Bürgermeister Peter Harlander in eine zweite Amtsperiode zu entsenden.
Martin Dietrich als Herausforderer
Ebenfalls einstimmig wurde der Herausforderer von der SPÖ, Gemeindevertreter Martin Dietrich, zum Bürgermeisterkandidaten nominiert. Sichtlich zufrieden zeigte sich auch der SPÖ Bezirksvorsitzende LAbg. Roland Meisl: „Es freut mich, dass wir als SPÖ in allen Tennengauer Gemeinden kandidieren, das ist keine Selbstverständlichkeit.“
„Golling hat mit Martin Dietrich und Thomas Bader ein starkes Führungsteam. Martin ist im Land sehr gut vernetzt und er kümmert sich um jedes Anliegen“, meint Halleins Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ).
Zur Sache
Gemeindevertretungs- und Gemeinderatswahlen
Im Land Salzburg gibt es 119 Gemeinden, die Landeshauptstadt Salzburg mit eingerechnet. Die Gemeindevertretungen der 118 Landgemeinden bestehen aus jeweils neun bis 25 Mitgliedern, je nach Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde. In der Stadt Salzburg besteht der Gemeinderat aus 40 Mitgliedern.
Bürgermeisterwahlen
Die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin erfolgt im Land Salzburg direkt durch die Wählerinnen und Wähler der jeweiligen Gemeinde. Falls ein Kandidat bzw. eine Kandidatin im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit erreicht, muss ein weiterer Wahlgang (Stichwahl) stattfinden.
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