Meisl sagt: „Klose muss weg!“

Puchs Bgm. Helmut Klose selbst will nach wie vor nicht zurücktreten. | Foto: Osman-Schenker (Archiv)
  • Puchs Bgm. Helmut Klose selbst will nach wie vor nicht zurücktreten.
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PUCH (tres). Der Verfassungsdienst hat dem SPÖ-Landtagsklubvorsitzenden Roland Meisl nun bestätigt: Ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Pucher Bgm. Helmut Klose (ÖVP) sei möglich. Meisl meint daher: „Klose legte jahrelang ein grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit Steuergeldern an den Tag. Ich erwarte mir, dass LH-Stv. Wilfried Haslauer nun endlich Konsequenzen zieht und dieses Amtsenthebungsverfahren einleitet.“ Die von Gemeindereferenten LH-Stv. Wilfried Haslauer (ÖVP) geäußerten Bedenken wären ja damit eindeutig vom Tisch und Meisl erwartet sich nun „ehest möglich ein entsprechendes Handeln.“

Lediglich eine Geldstrafe
LH-Stv. Haslauer informiert, dass Sanktionen nach der Gemeindeordnung geprüft wurden - und zwar durch die Gemeindeaufsicht bei der Landeslegistik.
„Die für eine Amtsenthebung laut Gutachten der Landeslegistik erforderlichen besonders schwerwiegenden Umstände konnten dem Rechnungshofbericht allerdings nicht entnommen werden. Ich habe daher den Auftrag erteilt, die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu prüfen“.
Nun steht fest: Klose kommt mit einer Geldstrafe von max. 2.000 Euro davon, Amtsenthebungsverfahren wird es keines geben, denn „eine vorsätzliche Rechtsverletzung konnte nicht nachgewiesen werden“, so Haslauer. ÖVP-Bezirksobmann Christian Struber ortet eine „parteipolitische Agitation der SPÖ“. Bgm. Klose selbst will nach wie vor nicht zurücktreten.

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