Du möchtest dieses Profil zu deinen Favoriten hinzufügen?
Verpasse nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melde dich an, um neue Inhalte von Profilen und Bezirken zu deinen persönlichen Favoriten hinzufügen zu können.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung (als“ außergewöhnliche Belastung“):
Pro Kind unter 10 Jahren (bei behinderten Kindern bis 16 Jahre) können jährlich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu 2.300 € abgesetzt werden, Alleinerziehende können die Kosten bis zum Ende der Schulpflicht mit Selbstbehalt absetzen.
Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreu-ungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind haushaltszugehörige Angehörige, erfolgen.
Auch Kosten für Ferienbetreuung sind steuerlich absetzbar, nicht jedoch Fahrtkosten zur Kinderbetreuung. Auch das Schulgeld für Privatschulen oder Kosten für Nachhilfeunterricht sind nicht steuerlich absetzbar. Zuschüsse der ArbeitgeberInnen zur Kinderbetreuung von ArbeitnehmerInnen bis 1000 € pro Kind und Jahr sind lohnsteuerfrei.
Fressnapf möchte Projekte mit tierischem Engagement vor den Vorhang holen. Außerdem sucht Fressnapf nach dem Haustier des Jahres. Zu gewinnen gibt es tolle Preise! Du kennst eine tolle, tierische Initiative oder hast ein Haustier, das aufgrund seiner Geschichte etwas ganz Besonderes ist? Dann jetzt gleich Bewerbung einreichen - wir verraten dir, wie du mitmachen kannst! Mit der Initiative "Tierisch engagiert" fördert Fressnapf seit 2014 jedes Jahr einzigartige Projekte im ganzen Land. Im Rahmen...
Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.