50-Jähriger wurde freigesprochen
Außendienstmitarbeiter behielt sich Geld ein, um Lohn auszugleichen
¶Als Außendienstmitarbeiter einer Baufirma aus dem Bezirk Tulln verkaufte ein 50-Jähriger Türen, Fensterbänke bis hin zu Terrassenüberdachungen und kassierte teilweise bei Lieferung. Zwischen 2006 und 2008 behielt er in vier Fällen das Geld für sich, um seinen ausständigen Lohn und diverse Provisionen auszugleichen.
Bau des eigenen Hauses mit
Firmenprodukten finanziert
Im selben Zeitraum bediente er sich auch an Firmenprodukten, die er zum Bau seines Hauses benötigte, ohne dafür zu bezahlen. Dazu gehörten etwa zwölf Fenster im Wert von mehr als 6.000 Euro, Wärmedämmfilz um rund 4.000 Euro, ein Wintergarten um 8.350 Euro, aber auch 20 Raseneinfassungssteine um günstige 36 Euro.
Vorwurf: Schwerer gewerbsmäßiger Betrug
Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Verkäufer nun wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Er rechtfertigte sich gegenüber Richter Helmut Weichhart damit, dass ihm sein Chef erlaubt habe, Geld einzubehalten und Baustoffe zu nehmen, um Geld, das ihm seiner Meinung nach zustehe, auf diese Weise zu verrechnen.
Da aufgrund der Aussage der Firmenvertretung keine eindeutigen, klaren Vereinbarungen dahingehend festzustellen waren, konnten dem Angeklagten keine betrügerischen Absichten nachgewiesen werden. Weichhart fällte daher einen Freispruch (nicht rechtskräftig). Pech für eine Kundin, denn sie hatte dem Verkäufer 490 Euro übergeben. Als sie der Zahlungsaufforderung der Firma nicht nachkam, wurde das Gehalt exekutiert. „Damit habe ich also doppelt bezahlt“, ärgerte sich die Zeugin.
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