Clubbings: Ohne Genehmigung gefeiert?
TULLN. Die Tullner Holzhalle hat eine Veranstaltungs- und Betriebsstättengenehmigung. Wenn Veranstaltungen gewerblich genützt werden (Clubbings), ist dies jedoch zu wenig. Daher muss eine Bewilligung für die gewerbliche Nutzung erbracht werden, was "schnell vonstatten gehen muss", sagt Bezirkshauptmann Andreas Riemer.
Keine Clubbings?
Die Clubbingszene ist in Aufruhr: "Können künftig keine Clubbings mehr in der Tullner Holzhalle auf dem Messegelände stattfinden?", fragen nicht nur Jugendliche sondern auch diejenigen, die die Clubbings veranstalten.
Wenn Vereine die Clubbings zu gemeinnützigem Zweck durchführen: Kein Problem. Werden die Partys jedoch bereits gewerblich genutzt, dann fehlt die entsprechende Genehmigung.
Ob und welche Clubbings in Hinkunft stattfinden werden, werde je nach Veranstalter genauestens geprüft werden und danach werde die Entscheidung getroffen, sagt Bezirkshauptmann Andreas Riemer gegenüber den Tullner Bezirksblättern.
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