Hilfsbereitschaft ausgenutzt

- Staatsanwalt Günter Gößler mit dem Akt.
- Foto: Probst
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BEZIRK TULLN. Um ein Taxi für die Heimfahrt zu rufen, borgte sich ein 21-jähriger Kremser Anfang Mai 2012 das Handy des Lokalbetreibers am Minigolfplatz in Tulln. Das Handy gab er zurück, dafür nahm er die Handtasche der Freundin des Wirtes mit und erfreute sich an der unerwartet hohen Beute.
„Das ist gemein, tief und widerlich“, kommentierte das Opfer den Diebstahl am Ende seiner Zeugenaussage am Landesgericht St. Pölten. In der Tasche befanden sich neben dem, beim Arbeiten abgelegten Schmuck auch die Tageslosung des Freundes, Medikamente, Bankomatkarte und Dienstausweis der 45-jährigen Frau. Feuerzeug, Geld und Schmuck im Gesamtwert von 6.000 Euro steckte der mehrfach vorbestrafte Mann ein, der Rest verblieb in der Tasche, die erst zwei Tage später in einem Gebüsch gefunden wurde.
Staatsanwalt Günter Gößler plädierte für eine strenge Bestrafung, zumal außer den teilbedingten Vorstrafen noch weitere Strafanträge an das aktuelle Verfahren anzuhängen waren. Ob ein versuchter Einbruch ebenfalls angeklagt wird, ist vorerst noch offen. Der Strafantrag im Zusammenhang mit einer Körperverletzung musste aus diesem Verfahren ausgeschieden werden, nachdem ein Mitangeklagter beim Prozess erst gar nicht erschienen war.
Jugendrichter Markus Grünberger verurteilte den arbeitslosen Burschen wegen schwerem Diebstahl, Urkundenunterdrückung und drei Suchtmittelvergehen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gleichzeitig widerrief der Richter zwei von insgesamt drei bedingten Entlassungen in der Dauer von dreieinhalb Monaten. Den Opfern wurde entsprechender Schadenersatz zugesprochen, von den ebenfalls 6.000 Euro, die der Bursche als Verfall an den Staat zu zahlen hätte, sah der Richter aufgrund der finanziell tristen Lage des Beschuldigten ab und meinte: „Wo der Bauer nichts hat, hat der König sein Recht verloren.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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