Messer wurde eingezogen
Nicht rechtskräftig: Tierquäler zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
Wegen massiver Drohungen gegen die Lebensgefährtin und Tierquälerei musste sich ein 45-Jähriger aus dem Bezirk Tulln verantworten.
BEZIRK TULLN / ST. PÖLTEN (ip). Die 44-jährige Lebensgefährtin gab bei ihrer Anzeige vor der Polizei im Mai 2011 an, dass ihr der Beschuldigte im Zuge eines Streites mit den Worten „Ich hau’ dir in die Gosch’n, ich hau’ dir den Kopf ab, verscharre deinen Körper und den Kopf hau’ ich in einen Bach. Soll ich dir mit dem Buschmesser den Kopf spalten?“, massiv gedroht habe. Nachdem die Lebensgefährtin jedoch von ihrem Entschlagungsrecht im Prozess Gebrauch machte, fehlte für den Vorwurf der gefährlichen Drohung die Grundlage für eine Verurteilung. Vor Gericht bestritt der Angeklagte, solche Drohungen gemacht zu haben. Es sei nur ein „normaler“ Streit gewesen und das Schlimmste, was er da geäußert habe, sei „Bist du eigentlich deppert?“ gewesen. Seit dem Vorfall in Untersuchungshaft, möchte er aber die Beziehung mit der 44-Jährigen nach dem Prozess weiterführen. Das entspricht auch den Vorstellungen der Frau, die als Lebensgefährtin keine Aussage zu machen brauchte. Für eine Verurteilung in diesem Zusammenhang fehlte daher die Beweisgrundlage, sodass Richterin Doris Wais-Pfeffer wider ihre Vermutung einen Freispruch fällte.
Massive Erschöpfung und Abschürfungen bei Pferden
Schuldig bekannte sich der 45-Jährige zum Vorwurf der Tierquälerei. Eines Nachts im April 2011 spannte er zwei Pferde ein und fuhr mit ihnen zwischen 19.30 Uhr und vier Uhr morgens durch die Gegend. Als er die Tiere schließlich in seinem Garten zurückließ, war eines der Pferde derart erschöpft, dass es sich unter einen Baum legte. Der erst am nächsten Tag von der Polizei verständigte Tierarzt gab als Zeuge an, dass sowohl die massive Erschöpfung als auch die blutenden Abschürfungen in der Achselfalte des Tieres deutlich erkennbar gewesen seien. Als er gegen 14 Uhr zu den Pferden kam, waren die Tiere aber bereits wieder vor den Wagen gespannt. Sie hätten vom Vortag noch einen Muskelkater und müssten daher weiter bewegt werden, begründete der Beschuldigte sein verantwortungsloses Handeln. Wais-Pfeffer verurteilte den Tierquäler zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten (nicht rechtskräftig). Mit der Einziehung des Angst einflößenden Buschmessers war der Beschuldigte einverstanden.
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