Bezirk Tulln
Opferanwalt über den Fall "Leonie"

- Johannes Öhlböck aus Tulln agiert im Fall Leonie.
- Foto: Öhlböck
- hochgeladen von Sebastian Puchinger
REGION. Der Tullner Anwalt Johannes Öhlböck spricht über die neuesten Erkenntnisse im Fall Leonie.
Der Fall Leonie erschütterte Österreich. Es ist nun etwas mehr als ein Jahr vergangenen seit dem grausamen Verbrechen in der Donaustadt, als am 26. Juni 2021 Passanten auf einem Grünstreifen ein totes 13-jähriges Mädchen vorfanden. Mehrere Männer werden seither verdächtigt, das Mädchen vergewaltigt zu haben. Nun wurde der Prozess mit Zeugenbefragungen fortgesetzt. Ausgesagt haben etwa ein ursprünglich als verdächtig geltender Mann, eine Freundin und ein Bekannter des Mordopfers. Die BezirksBlätter sprachen mit dem Tullner Anwalt Johannes Öhlböck, er vertritt die Geschwister des getöteten Mädchens vor Gericht.
Trauerschmerzensgeld
Der Anwalt vertritt die vier Geschwister von Leonie. Diese sind zwischen 2002 und 2006 geboren. "Je Geschwisterkind habe ich Trauerschmerzensgeld geltend gemacht." Der Betrag orientiere sich an der Rechtsprechung. "Anerkannt wurde er von den Angeklagten nicht. Selbst wenn er zugesprochen wird, gehe ich nicht davon aus, dass die Forderung einbringlich sein wird."
Viele Widersprüche
Über die aktuellen Verhandlungen berichtet Öhlböck weiter: "Die Angeklagten widersprechen sich allesamt selbst, also dem, was sie vor der Polizei gesagt haben." Aber nicht nur das, weiters würden sich nämlich auch die drei jungen Männer untereinander widersprechen.
Ein Beweismittel
Außerdem sei da noch das Video, welches am Tag von Leonies Tod um 5:57 Uhr, kurz vor ihrem Tod, aufgenommen worden war. "Ich darf zum genauen Inhalt nichts sagen, aber es ist etwas Anderes, wenn du weißt, dass ein 13-jähriges Mädchen zu Tode gekommen ist, oder wenn du da dann auch noch diese Bilder dazu bekommst", zeigt sich Öhlböck, welcher schon zahlreiche Missbrauchsfälle vertrat, erschüttert. "Wobei ich natürlich trotzdem professionell agieren muss." Hochkonzentriert zu bleiben gehöre zu seinem juristischen Handwerk.
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