Jagd in der Nähe von Siedlungsgebiet
Reh wurde in Pool getrieben
Jagen in der Nähe von Siedlungsgebieten sorgt für reichlich Diskussion in der Bevölkerung.
ATZENBRUGG. Die Leserin Gudrun M. meldet sich bei uns wegen einem Vorfall, der sich bei einer Jagd ereignet haben soll. "Den möchte man als Mutter von zwei Kindern nicht mehr so erleben", schildert sie.
Jagdtreiben
Zwischen Heiligeneich und Atzenbrugg fand Jagdtreiben in Siedlungsnähe und unmittelbar neben einem von der Gemeinde ausgewiesenen Wanderweg statt. Die aufgeschreckten Rehe liefen auf ein leerstehendes Grundstück, inmitten der nur wenige hundert Meter entfernten Einfamilienhaussiedlung. Eines der verstörten Rehe übersprang den Zaun eines eingezäunten Grundstücks und landete im Swimmingpool des Nachbarn. Glücklicherweise konnte es wieder daraus befreit werden, noch bevor die Feuerwehr eintraf. Bezirksförster Roland Jaggler klärt auf:
"In nächster Umgebung darf Wild nicht geschossen, jedoch aber getrieben werden"
Jaggler verweist dabei auch auf den Hausverstand. Der Bildungsgrad in der Jägerschaft ist jedenfalls sehr hoch. "Aus- und Weiterbildungen sind vorgeschrieben", informiert er. Ein weiterer Faktor ist, wie dicht das Siedlungsgebiet ist. "Im ländlicherem Raum kann es sein, dass weniger Abstand notwendig ist", erklärt der Bezirksförster.
Keine Störung
Im allgemeinen sorgt der Jagdleiter dafür, dass die Bevölkerung nicht gestört wird. "Es gilt die Waidgerechtigkeit", so Jaggler. Der Bezirksförster merkt jedoch auch an, dass in manchen Gebieten immer mehr Urbanisierung stattfindet. "Es kann sein, dass Städter durch den Schall traumatisiert werden", zeigt er Verständnis. Konflikte mit der Bevölkerung sollen aber größtmöglich verhindert werden.
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