Richter warnte vor Falschaussage

- Richter Slawomir Wiaderek warnte vor zu hohem Pokern.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Bettina Talkner
Ein 66-jähriger Pensionist stand vor Gericht: Angeklagt wegen Nötigung und Körperverletzung
TULLN (ip). „Sie pokern hoch, da kann man auch verlieren“, erklärte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek gegenüber einem 66-jährigen Pensionisten, der, wegen Nötigung und Körperverletzung angeklagt, das Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses abgelehnt hatte.
„Nicht schuldig“, meinte er auch zu Beginn der Verhandlung, als er mit einem Vorfall, der sich am 19. Oktober 2016 vor einem Tullner Kebablokal ereignet haben soll. Eine 26-jährige Frau, die an diesem Tag einen roten Pkw übernommen hatte, beobachtete gemeinsam mit ihrer Mutter aus dem Lokal heraus das Einparkmanöver des Pensionisten, der hinter ihrem Auto einen Platz in Anspruch nehmen wollte, obwohl da bereits Parkverbot bestand. Als sie entsprechende Geräusche wahrnahmen, bei denen sich das Auto der jungen Frau auch bewegte, stürmten sie hinaus und stellten Schäden an dem roten Fahrzeug fest. Der BMW-Lenker behauptete jedoch, dass dies alte Schäden seien, obwohl sein Fahrzeug eben diese rote Farbe im Kollisionsbereich gehabt haben soll.
Kennzeichen fotografiert
Wiaderek wollte von dem Beschuldigten wissen, woher die Schäden an seinem Fahrzeug kämen. Er habe einmal einen Schaltkasten der Telekom und mehrmals sein Garagentor gestreift, so die Erklärung des 66-Jährigen.
Die beiden Frauen wollten eine Schadensmeldung mit ihm aufsetzen, doch der Mann zog es vor, in eine Putzerei zu gehen. „Er hat uns stehen lassen, als ob wir Luft wären“, schilderte die Mutter die Situation vor Gericht. Als er zurückkam, stieg er in sein Auto und wollte wegfahren. Die Mutter stellte sich daher vor das Fahrzeug, während die Tochter das Kennzeichen des BMW fotografierte und die Polizei verständigte.
Nun sei es kriminell geworden. Während der Pensionist und seine im Wagen verbliebene Lebensgefährtin vor Gericht behaupteten, dass die ältere Frau dreimal vom Gehsteig vor sein Auto gesprungen sei und er nur durch sein rasches Reagieren einen Zusammenstoß verhindern habe können, klang die Version von Mutter, Tochter und einem unabhängigen Zeugen doch ganz anders.
"Sie bevorzugen ein Strafverfahren"
„Gas, Bremse, Gas, Bremse,…“, so sei der Beschuldigte auf die, vor seinem Fahrzeug stehende Frau zugefahren, habe sie dabei zumindest zweimal berührt, wovon sie ein Hämatom am Knie davongetragen habe. Die glaubwürdige Aussage der drei Zeugen stand somit im Widerspruch auch zu den Angaben der Beifahrerin des Pensionisten, die als Lebensgefährtin gar nicht aussagen hätte müssen. Trotz eindringlicher Warnung vor einer Falschaussage, korrigierte sie ihre Version nur unwesentlich und blieb auch dabei, als Wiaderek sie aufklärte, dass im Falle einer Verurteilung der Pensionist maximal ein Jahr Freiheitsstrafe ausfassen könne, für eine Falschaussage reiche der Strafrahmen jedoch bis zu drei Jahren Haft. „Ich sehe, Sie bevorzugen ein Strafverfahren“, resümierte der Richter das Zeugenverhalten der 67-Jährigen.
"Diversion wäre billiger gewesen"
Obwohl der Verteidiger, der das Verhalten seines Mandanten damit erklärte, dass dieser es damals wegen eines Blasenleidens eilig hatte, einen Freispruch forderte, verurteilte Wiaderek den 66-Jährigen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu, seinem Einkommen entsprechend, je 24 Euro, beziehungsweise 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Dem Opfer wurde ein Schmerzensgeld von 100 Euro zugesprochen. „Eine Diversion wäre billiger gewesen!“, meinte der Richter und zeigte sich nicht erstaunt, dass der Pensionist volle Berufung anmeldete. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Weitere Artikel aus dem NÖ Zentralraum finden Sie hier.


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.