Selbstjustiz nicht tolerierbar
BEZIRK TULLN (ip). In einem abgeschwächten Geständnis gaben drei Serben zu, einen 24-Jährigen Ende Oktober 2014 in ein Waldstück beim Tulbingerkogel gelockt, ihn mit Kabelbindern gefesselt und um Hilfe flehend zurückgelassen zu haben. Im zweiten Teil des Prozesses am Landesgericht St. Pölten gestanden die Angeklagten schließlich auch, den Vorfall mit einem Handy gefilmt und anderen gezeigt zu haben.
„Es ist nicht mehr lustig gewesen. Sie haben sich auch dafür geniert“, erklärte Verteidiger Georg Morent, dem ein außergerichtlicher Tatausgleich angemessen erschien. „Das ist für mich absolut schwere Schuld“, widersprach Richter Markus Grünberger der Ansicht des Anwalts. Es sei zwar eine gewisse Provokation seitens des Opfers der Anlass gewesen, nachdem dieser der Frau des Haupttäters nahegelegt habe, ihren Mann zu verlassen, die Reaktion darauf könne man jedoch nicht tolerieren.
Je nach Beteiligung und Alter der Täter verurteilte Grünberger sie zu bedingten Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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Freund im Wald gefesselt zurückgelassen, vom 25. Februar 2015
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