Unternehmer zu acht Monaten bedingt verurteilt
BEZIRK TULLN (ip). „Ich habe geglaubt, was Herr G. und Frau L. gesagt haben. Herr L. ist auch glaubwürdig“, so der Richter am Landesgericht St. Pölten, der einen 50-jährigen Unternehmer wegen Vortäuschens einer mit Strafe bedrohten Handlung, falscher Beweisaussage und Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilte. Herr L., das Betrugsopfer, soll Schadenersatz in Höhe von 500 Euro erhalten (nicht rechtskräftig).
Schwer belastet
Die Staatsanwaltschaft warf dem 50-Jährigen vor, einen Aufsatzkran doppelt verkauft und ihn dann gegenüber dem zweiten Käufer und der Polizei als gestohlen erklärt zu haben. Bis zuletzt bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Sowohl die beiden Käufer aus dem Bezirk Tulln als auch eine ehemalige Mitarbeiterin belasteten jedoch mit ihren Aussagen den 50-Jährigen, der mit seinem Verhalten mehrfach die Reizschwelle des Richters überschritt.
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