Antragsfrist für Förderungen nicht verpassen
OÖ. Da viele Arbeitnehmer mögliche Förderungen aus Unwissenheit nicht ausschöpfen, macht Josef Rathgeb, Obmann des ÖVP-Arbeitnehmerbundes (ÖAAB), darauf aufmerksam: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzliche Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB“. Viele Förderungen können nur mehr bis Jahresende beantragt werden. Dabei kommt es auf den Eingangsstempel der Behörden an, d.h. es müssen mehrere Tage Postweg einkalkuliert werden.
Bis 31. Dezember müssen folgende Anträge bei den Behörden sein:
Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmer/innen, die mindestens 25 Kilometer zur Arbeit pendeln (eine Wegstrecke), erhalten je nach Entfernung zwischen 160 und 309 Euro für das gesamte Arbeitsjahr 2013 (auch aliquot für einzelne Monate). Für Jahreskartenbesitzer des OÖ. Verkehrsverbundes gibt es 30 Prozent ÖKO-Bonus. Das steuerpflichtige Einkommen muss dafür unter 26.000 Euro liegen. Pro Kind (mit Familienbeihilfenbezug) erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Die Antragstellung ist auch Online unter www.ooe.gv.at möglich.
Fernpendlerbeihilfe für Lehrlinge und Praktikanten
Das Land OÖ gewährt diese Beihilfe auch Lehrlingen, wenn die Arbeitsstätte und/oder Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegt und das, trotz Freifahrtsmöglichkeit!
Fahrtenbeihilfe (Formular Beih94/Finanzamt)
Lehrlinge, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über 2 Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken unter 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro/Monat. Anträge für 2013 sind nur mit dem Beih94-Formular beim Finanzamt direkt möglich. Sind öffentliche Verkehrsmittel teils zumutbar, erhält man dafür die anteiligen Kosten des Jugend-Tickets ersetzt.
Schul- und Heimbeihilfe (für laufendes Schuljahr 2014/2015)
Für Schüler/innen einer Polytechnischen, mittleren oder höheren Schule gebührt bei sozialer Bedürftigkeit ab dem 10. Schuljahr bis zu 1.130 Euro Schulbeihilfe im Jahr. Für Schüler/innen, die für Ausbildungszwecke einen Zweitwohnsitz benötigen, gibt es bereits ab dem 9. Schuljahr bis zu 1380 Euro Heimbeihilfe und 105 Euro Fahrtkostenbeihilfe im Jahr.
Neu ist, dass der Notendurchschnitt nicht mehr relevant ist und beide Förderungen nun auch für Repetenten gebühren. Achtung: Der ausgefüllte Antrag (in den Schulen erhältlich) muss von der Schule bzw. vom Internat bestätigt werden und rechtzeitig bei der Schülerbeihilfenbehörde einlangen.
Schulbeihilfe (für Abendschüler)
Die Altersgrenze für den Bezug der Schülerbeihilfe wurde auf 35 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen 40 Jahre) hinaufgesetzt. Die Förderung gebührt auch berufstätigen Arbeitnehmer/innen, wenn ihr Einkommen nicht zu hoch ist. Eine Kombination mit Bildungskarenz, Bildungsteilzeit ist möglich.
Arbeitnehmerveranlagung
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend bis zum Arbeitsjahr 2009 seinen Steuerausgleich durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, Schwerkranke und Berufstätige im Außendienst bzw. Weiterbildung gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung viel zu holen.
Bei Detailfragen steht die Servicehotline des ÖAAB Oberösterreich unter 0732/66285135 zur Verfügung.
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