"Hasenparty" von Wienern angezeigt
Die Zeltfestsaison im Mühlviertel geht los. Einige gewinnbringende Feste könnten angezeigt werden.
GRAMASTETTEN (fog). Nun ist das "Bündnis der Gastronomie Österreichs" (BDGA) auch in Urfahr-Umgebung aktiv geworden. Bis jetzt war vom Wiener Verein, der andere Vereine bei der Gewerbebehörde anzeigt, immer nur aus einiger Entfernung zu hören. Aber: Die "Hasenparty" der Landjugend Gramastetten, die am 28. März 2015 stattfand, kam ins Visier des BDGA.
An sich sind gemeinnützige Vereine drei Tage im Jahr von der Gewerbeordnung ausgenommen, damit sie ihre Vereins- und Zeltfeste abhalten können. Sie brauchen daher keine eigene Konzession, um Speis und Trank auszugeben, wie ein Gastronomiebetrieb. Das ist dem BDGA ein Dorn im Auge, welches für einen "fairen und legalen Wettbewerb" eintrete, so ihr Obmann Manfred Mader. Die Vereine müssen sich aber an das Veranstaltungssicherheitsgesetz halten, welches streng ist.
Das BDGA hat den Veranstaltern der "Hasenparty" vorgeworfen, die Halle im Gewerbegebiet hätte "nicht die notwendige Voraussetzung für eine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung". Verena Hartl von der Landjugend Gramastetten sieht es anders: "Wir erfüllen alle Richtlinien, die uns von der Bezirkshauptmannschaft vorgeschrieben werden." Landjugend-Geschäftsführer Stefan Lorenz hat sich zu diesem Thema bei einem Steuerberater genauer informiert. "Nicht nur die Veranstaltung ist von der Gewerbeordnung ausgenommen, sondern auch der Veranstaltungsort", sagt Lorenz. Die Vereine würden sich aber nicht im rechtsfreien Raum bewegen, so Lorenz, weil das Veranstaltungssicherheitsgesetz gelte. "Wir halten die Vorschriften, wie etwa die Allergenkennzeichnung ein", betont der LJ-Geschäftsführer.
Verena Hartl weist darauf hin, dass das BDGA übersehe, was die Landjugend eigentlich leistet: "In unserem Vorstand engagieren sich Jugendliche ab 15 Jahre freiwillig in ihrer Freizeit für den Ort. Die Jugendlichen würden dabei viel lernen, wie etwa Sponsoring, Werbung, Angebotseinholung, Kassaführung, Bestellung, Abwicklung mit einer Behörde und noch mehr. Hartl: "Solche Anzeigen zerstören nicht nur die Freude an Festen, sondern im Wesentlichen die Jugendarbeit."
"Keine Regelmäßigkeit"
Daniel Brandstetter, Leiter der Anlagenabteilung der Bezirkshauptmannschaft, hat die "Hasenparty" in Gramastetten unter die Lupe genommen: Ob die Landjugend ein gemeinnütziger Verein ist, wie die Feuerwehr, sei juristisch nicht eindeutig. Die Hasenparty befindet sich "außerhalb der Gewerbeordnung", weil dafür die "regelmäßige Gewinnabsicht fehlt".
Junge ÖVP wehrt sich gegen BDGA
Die Junge ÖVP (JVP) hatte es ebenfalls schon mit dem "Bündnis der Gastronomie Österreichs" (BDGA) zu tun. Konkret gab es Anzeigen gegen JVP-Feste in Niederösterreich, aber auch eine im Bezirk Perg. Dem Argument, die JVP sei kein Verein, sondern eine politische Organisation, widerspricht die Urfahraner Bezirksobfrau Melanie Wöss: "In Oberösterreich sind die Ortsgruppen eigenständige Vereine mit Vereinsstatuten. Das bestätigt uns ein Rechtsexperte."
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