Landesverwaltungsgerichtshof
Kiesabbau in Bergheim ist kaum mehr zu verhindern
FELDKIRCHEN (reis). Die Hoffnung der Gemeinde Feldkirchen, der Landesverwaltungsgerichtshof (LVWG) werde den positiven Bescheid für den Kiesabbau in Bergheim stoppen, hat sich nicht erfüllt. Das Gericht hat die Abbaubewilligung der BH Urfahr-Umgebung bestätigt.
Nach der mündlichen Verhandlung am 1. Februar 2018 erteilte die BH der Firma Hans Arthofer GmbH & CoKG aus Hartkirchen mittels Bescheid vom 16. Mai 2018 die bergbau-, wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung zum Betrieb der Schottergrube auf ihrem eigenen Grundstück in Bergheim. Der Gemeinderat beschloss mit SPÖ-Stimmenmehrheit eine Beschwerde beim LVWG gegen die Abbaubewilligung einzubringen. Die Verhandlung bei Gericht mit Vertretern der Firma Arthofer und der Gemeinde sowie mit Sachverständigen fand am 18. Dezember 2018 unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Weigl statt. Die Forderung der Gemeinde nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde von vorneherein abgelehnt, weil dafür die Abbaufläche 10 Hektar betragen müsse, das Projekt aber nur acht Hektar groß ist.
Argument Trinkwasser
Die größte Sorge ist jedoch der Schutz des Trinkwassers, da die Bevölkerung aus den beiden Grundwasserbrunnen in Feldkirchen und in Bergheim versorgt wird. Die Abwägung öffentlicher Interessen sei nicht richtig vorgenommen worden, das gesamte Projekt sei abzulehnen, stellt die Gemeinde fest. Auch die beabsichtigte Suche nach einem neuen Brunnenstandort sei kein Grund, der Gemeinde im bergbaurechtlichen Verfahren eine Parteistellung zukommen zu lassen, heißt es in der Begründung des LVWG. Laut Sachverständigem habe der Abbauort keine Auswirkungen auf die beiden bestehenden Trinkwasserbrunnen.
Rechtliche Schritte?
„Wir setzen uns in dieser Woche mit unserem Rechtsanwalt zusammen, um zu sehen, ob eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof Aussicht auf Erfolg hat. Wir werden diesen Schritt nur dann machen, wenn er Sinn hat“, grenzt Bürgermeister Franz Allerstorfer (SPÖ) die Vorgangsweise der Marktgemeinde ein, „ansonsten anerkennen wir das Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofes – wir leben ja in einem Rechtsstaat!“.
Auf die Reaktion der Gemeinde Feldkirchen wartet die Firma Hans Arthofer GmbH & Co KG. „Die Gemeinde hat sechs Wochen Zeit dazu“, sagt Geschäftsführer Johann Arthofer, „wir schauen, was sie unternimmt. Die Hand für Gespräche mit Gemeindevertretern bleibt immer ausgestreckt. So sind wir gerne bereit, bei der Suche nach einem geeigneten Standort für einen neuen Brunnen zu helfen.“
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