Künftig für kleine Feste weniger Auflagen

Für Landjugend und JVP, die größten Veranstalter im Bezirk, wird die Arbeit leichter. | Foto: Viktoria Hammer
  • Für Landjugend und JVP, die größten Veranstalter im Bezirk, wird die Arbeit leichter.
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BEZIRK (dur). "Abgesagt wurden Veranstaltungen wegen der Auflagen nicht, die Zuständigen haben sich im Vorhinein genau überlegt, ob sie die Feste überhaupt organisieren." So schildert Bezirksleiterin Sonja Gahleitner den bisherigen Umgang der Landjugend-Ortsgruppen mit dem Veranstaltungssicherheitsgesetz.

Mehr Ausnahmen
Nun wird Organisatoren ihre Arbeit leichter gemacht. Der Katalog an Veranstaltungen, die von den geltenden Regeln ausgenommen sind, wurde erweitert. Das Gesetz gilt künftig nicht mehr für Brauchtumsveranstaltungen wie Faschingsumzüge, Adventkonzerte, Schülerbälle, Bauernmärkte, Filmvorführungen in Gastronomiebetrieben, Wandertage und dergleichen mehr.

Revival in Engerwitzdorf?
Dies freut Josef Morawetz und das Organisationsteam der Faschingsumzüge in Engerwitzdorf. Seiner Meinung nach habe das Aussetzen des Faschingsumzuges etwas bewirkt. Aufgrund der Auflagen gab es nach 25-jähriger Tradition in den letzten Jahren keinen großen Umzug mehr. Dies könnte sich nun wieder ändern.
"Ich habe mir schon Gedanken gemacht, muss aber noch mit dem Bürgermeister reden. Planen müsste man eh bald genug, damit man mit anderen Terminen nicht allzu sehr konkurriert und die Gruppen rechtzeitig Bescheid wissen", scheint Morawetz einer Wiederaufnahme nicht abgeneigt.

Kleinevents profitieren
Künftig müssen auch Kleinveranstaltungen mit weniger als 300 Besuchern am Gemeindeamt nicht mehr genehmigt, nur gemeldet, werden. Die Zuständigkeit von Gemeinden für Veranstaltungen wird von bis zu 2000 auf 2500 Besucher erweitert. "Ich bin überzeugt, dass mit der Ausweitung der Zuständigkeit der Gemeinde viele Organisatoren entlastet werden. Es ist unkomplizierter, wenn man alles mit Ansprechpartnern vor Ort regeln kann", freut sich JVP-Bezirksobfrau Melanie Wöss.
Ab 2500 Gästen ist die Bezirks-hauptmannschaft zuständig. "Für uns ändert sich kaum etwas, da im Bezirk sowieso viele Veranstaltungen mit über 3000 Personen gemeldet wurden, wie GUUTE-Messe oder der Adventmarkt in Reichenthal", so Andrea Außerweger, Leiterin der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft. "Gut ist, dass Ausnahmen nun klar geregelt sind. Früher ist vielleicht der Fehler passiert, dass alle Feste gleich beurteilt wurden. Jetzt geht man bei den Sicherheitsrisken mehr auf die jeweilige Art der Veranstaltung ein. Dies haben wir im Bezirk immer so gemacht, es gab nie Beschwerden."

Im Bezirk funktioniert es gut
Wichtig sind Außerweger das Einhalten von Sicherheitsregeln, Jugendschutzgesetz und Sperrstunden sowie ausreichende Heimbringerdienste, auch bei kleinen Events. "Die Polizei meldet uns alle Feste. Ich nehme Kontakt zu den Veranstaltern auf, auch wenn wir aufgrund der Größe nicht zuständig wären, und informiere über die Auflagen. Heuer haben die Feste bisher gut funktioniert, es gab kaum negative Rückmeldungen der Polizei", erzählt Außerweger. Neben den Änderungen des Veranstaltungssicherheitsgesetzes ist auch neu, dass Gemeinden künftig nicht mehr verpflichtend Abgaben von bis zu 25 Prozent auf alle Einnahmen fordern müssen. "Damit vereinfachen wir den Verwaltungsaufwand in vielerlei Hinsicht", sagt Landesrat Max Hiegelsberger. Während einer sechsmonatigen Übergangsfrist können Gemeinden ihre Lustbarkeitsordnung anpassen oder aufheben.

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