Polizei warnt vor Wildwechsel
Kürzlich wurde ein Reh bei einem Crash in den Fußraum des Beifahrers eines Pkws geschleudert. Die Polizei in Urfahr-Umgebung warnt nun in dieser Jahreszeit wieder vor den Gefahren des Wildwechsels an den Waldrändern, insbesondere in der Dämmerung.
Wie können Wildschäden und somit Leid für Tier und Mensch verhindert werden:
- Wildwechselwarnschilder ernst nehmen und in diesen Bereichen besonders aufmerksam fahren
- den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten und vorbereitet sein, dass plötzlich Wild auf die Fahrbahn treten kann
- auf jeden Fall in diesen markierten Fahrbahnabschnitten die Geschwindikeit vermindern und bremsbereit fahren, Fahrbahnränder mit beachten
- wenn Wild auf die Fahrbahn tritt, bremsen, bei Nacht abblenden, hupen, das Fahrzeug nicht verreissen dh. keine abrupten Ausweichmanöver starten
Ist ein Wildunfall passiert:
- an einer sicheren Stelle anhalten, Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen und Unfallstelle mit Warndreieck absichern
- eventuell verletzte Person versorgen und Erste Hilfe leisten
- Polizei verständigen (oder wenn bekannt zuständiges Jagdorgan)
Wird ein Tier angefahren, liegt die Qualifikation eines Sachschadenunfalls vor. Wird nicht Kontakt mit dem zuständigen Jagdorgan aufgenommen, liegt Fahrerflucht vor. Kommt es zu einem Versicherungsfall, wird auf jeden Fall eine polizeiliche Bestätigung benötigt. Das Mitnehmen des verletzten oder getöteten Tieres ist ein Gerichtsdelikt und somit strafbar.
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