Rauchwarnmelder sind für Neubauten Pflicht
LINZ. Durch eine Neuerung im Bautechnikgesetz 2013 sind Rauchwarnmelder ab sofort für jedes neu errichtete Wohnobjekt Pflicht. "In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen, ausgenommen der Küche, sowie in Gängen jeweils ein Rauchmelder angebracht werden", sagt Arthur Eisenbeiss, Direktor der Brandverhütungsstelle Oberösterreich. Raumwarnmelder retten Leben, davon ist Eisenbeiss überzeugt: "Lange vor den Flammen bedroht bereits der giftige Brandrauch das Leben der Menschen in den Wohnungen. Viele Brandtote sterben im Schlaf, weil sie den Rauch nicht bemerken und ersticken." Rauchwarnmelder erkennen erste Anzeichen von Rauchbildung und sorgen dafür, dass man sich zumindest rechtzeitig in Sicherheit bringen kann.
Jeder zweite Brand in Oberösterreich ensteht in einem privaten Haushalt. 2013 starben in Oberösterreich 13 Menschen an den Folgen von Brandrauch- oder Flammeneinwirkung. Häufigste Brandursachen sind Wärmegeräte, elektrische Energie sowie offenes Licht und Feuer. "Ein Rauchwarnmelder ist die wahrscheinlich günstigste Form der Lebensversicherung", sagt Eisenbeiss. Aus Sicht des BVS-Direktors sollte daher jede Wohnung mit mindestens einem Rauchwarnmelder austgestattet sein. Von diesem Ziel ist man allerdings noch ein Stück entfernt. Derzeit ist nur jeder zehnte Haushalt dementsprechend ausgestattet. Die Anschaffungskosten liegen heute pro Gerät zwischen fünf und dreißig Euro. Die teursten Modelle müssen nur alle zehn Jahre gewartet werden.
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