Feilmair fordert vier Jahre bei Anrechnung der Kinderbetreuungszeit
BEZIRK. „Bei den Frauenpensionen müssen volle vier Jahre für jedes Kind angerechnet werden, ganz egal in welchem Abstand die Kinder auf die Welt kommen“, betont AK-Vizepräsident Helmut Feilmair. Um diesem wichtigen Anliegen Gewicht zu geben, trafen sich Mitglieder der ÖAAB-AK-Fraktion kürzlich zu einer "Canvassing"-Aktion auf der Linzer Landstraße. Info-Karten und Wafferl wurden verteilt, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.
Zurzeit werden Überlappungszeiten werden nicht angerechnet. Beträgt beispielsweise der Abstand zwischen erstem und zweitem Kind zwei Jahre, so bekommt die Mutter für das erste Kind nur zwei Jahre am Pensionskonto gutgeschrieben.
Damit sich die Leistungen der Frauen im Rahmen der Kindererziehungszeiten bei der Höhe ihrer Pension wiederfinden, ist aber noch eine weitere Maßnahme dringend erforderlich: Es geht dabei um die Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten bei den Gehaltsvorrückungen. Aktuell werden bei den Kollektivverträgen die Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Vordienstzeiten berücksichtigt, ein Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz jedoch in vielen Fällen nicht. Das ist eine große Ungerechtigkeit gegenüber Müttern. Deshalb setzt sich die ÖAAB-AK-Fraktion für die volle Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei Gehaltserhöhungen in allen Kollektivverträgen und die Anerkennung von Elternkarenzzeiten als Vordienstzeiten ein.
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