Equal-Pay-Day
Frauen verdienen 100 Prozent – Warum nicht in Urfahr-Umgebung?

Von links: Selina Pargfrieder, Vorsitzende der FSG Jugendorganisation OÖ, Beverley Allen-Stingeder, Bezirksfrauenvorsitzende SPÖ Urfahr Umgebung, Doris Kremeier, FSG-Betriebsrätin | Foto: SPÖ Urfahr-Umgebung
  • Von links: Selina Pargfrieder, Vorsitzende der FSG Jugendorganisation OÖ, Beverley Allen-Stingeder, Bezirksfrauenvorsitzende SPÖ Urfahr Umgebung, Doris Kremeier, FSG-Betriebsrätin
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URFAHR-UMGEBUNG. Nach wie vor verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer. Oberösterreich, Industrie-Bundesland Nummer eins, ist mit 23,8 Prozent noch immer auf dem vorletzten Platz, obwohl es eine leichte Verbesserung aufweist. Nur die Vorarlbergerinnen verdienen noch schlechter. „Ab Dienstag, 6. Oktober, arbeiten die Oberösterreicherinnen statistisch gesehen gratis. Das sind ganze 87 Tage bis zum Jahresende“, informiert Beverley Allen-Stingeder, SPÖ Bezirksfrauenvorsitzende. „Die Frauen im Bezirk Urfahr-Umgebung arbeiten statistisch gesehen, sogar seit dem 25. September unentgeltlich, das heißt bis zum Jahresende 98 Tage.“

KV-Mindestlohn von 1.700 Euro steuerfrei gefordert

Unter dem Motto „Frauen verdienen 100 Prozent“ luden die SPÖ-Frauen bei Infoständen zum Gespräch ein. Dabei werden in eigens angefertigten Postkästen Forderungen an Frauenministerin Susanne Raab gesammelt. Denn die Bundesregierung kümmere sich nicht um die Sorgen der Frauen in Oberösterreich. Frauen stehen in der Corona-Krise unter hohem Druck. Zusätzlich zur gesundheitlichen Gefährdung kommen Anforderungen bei der Kinderbetreuung, wenn einzelne Schulen oder Klassen schließen. Gerade für Alleinerzieherinnen ist diese Situation besonders schwierig. „Wir müssen verhindern, dass Frauen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. Es braucht jetzt ein feministisches Konjunkturpaket, das Frauen unterstützt“, so Beverley Allen-Stingeder. Die SPÖ fordert einen KV-Mindestlohn von 1.700 Euro steuerfrei, verkürzte Vollzeit und Halbe/Halbe in der Familie, 50 Prozent der AMS-Mittel für Frauen und einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr.

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