Preisvergleich
Große Unterschiede bei Elektrikern in Urfahr-Umgebung

- Es lohnt sich, mehrere Betriebe anzuschauen.
- Foto: AndrewLozovyi_panthermedia
- hochgeladen von Veronika Mair
Die AK Oberösterreich hat im Mai 2025 die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern in 105 oberösterreichischen Betrieben erhoben, davon neun im Bezirk Urfahr-Umgebung. Fazit: Mit genauem Vergleich lässt sich einiges sparen. Bei größeren Aufträgen sollte immer ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.
URFAHR-UMGEBUNG. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei neun Betrieben im Bezirk Urfahr-Umgebung die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt. Bei Elektromonteuren liegen diese zwischen 75,60 und 110,60 Euro, bei Servicetechnikern kostet eine Stunde von 79,20 bis 110,60 Euro. Dazu wurden die Fahrtkosten für 10 Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Hier variieren die Preise zwischen 20,40 und 51,60 Euro. Landesweit sind die Fahrtkosten innerhalb eines Jahres um bis zu 12 Prozent gestiegen.
AK Tipp: Mehrere Kostenvoranschläge einholen
Es lohnt sich für Konsumenten, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Sie sollten dabei vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten. Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber dem Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde. Beispiele dafür sind Formulierungen wie „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Konsument:in weiterzugeben.
Bei Mehrkosten muss hingewiesen werden
Wenn es unvermeidlich ist, darf ein Unternehmer den unverbindlichen Kostenvoranschlag um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Er oder sie kann daraufhin der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen, oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen. Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.
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