Bergheimer ärgern sich über versperrte Straße
Bergheimer fordern Öffnung einer Privatstraße für Radfahrer und Fußgänger mit Schriftstück aus 1975.
FELDKIRCHEN (reis). Mit einem rund zwei Meter hohen Zaun abgeschrankt ist die direkte Zufahrt zum Schloss Bergheim von der Aschacher Straße (B131). Es handelt sich dabei um eine Privatstraße des Landes OÖ. Allem Anschein nach dürfte der Besitzer aber übers Ziel geschossen haben: In einer sechsseitigen Niederschrift vom 20. Februar 1975, ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft, wird Fußgängern und Radfahrern aus Bergheim die Benützung dieser Straße gestattet.
Nach diesem Schriftstück hätte die seit vielen Jahren aufgestellte allgemeine Fahrverbotstafel beispielsweise mit der Zusatztafel „Ausgenommen Radfahrer und Fußgänger“ versehen werden müssen. Bergheimer präsentierten dieses Dokument am späten Montagnachmittag dem Land und der Gemeinde: Dort zeigte man sich überrascht über dessen Existenz. Brisant ist die Frage, ob es sich bei der erlaubten Benützung der Privatstraße um ein „ersessenes Recht“ handelt.
Die Privatstraße des Landes war bis 1967/68 der öffentliche Verbindungsweg zwischen Bergheim und Feldkirchen. Wegen der Verkehrssicherheit wurde die Goldwörther Bezirksstraße 120 Meter nach Osten verlegt. Bergheimer verlangten damals in einer Unterschriftenaktion, dass die alte Trasse weiter für den gesamten Verkehr offen bleiben solle. Die Straßenaufsichtsbehörde lehnte dieses Ansinnen ab. Die Benützung der Straße für Radfahrer und Fußgänger war 1975 die „gütliche Regelung“.
Trotz des Fahrverbotszeichens wurde diese Straße von manchen motorisierten Verkehrsteilnehmern genutzt, auch als nördliche Zufahrt zum Altstoffsammelzentrum. Eltern kritisieren, dass der Schulweg für ihre Kinder nun gefährlicher geworden sei.
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