Berufung eingelegt
"Lebenslang" für Angeklagten in Feffernitz-Mord

Die Geschworenen fällten ein einstimmiges Urteil: es ist nicht rechtskräftig | Foto: meinbezirk
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Heute wurde im Fall der getöteten Feffernitzerin ein Urteil gefällt. Dieses lautet "lebenslang" für den Angeklagten. Es wurde Berufung eingelegt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

KLAGENFURT, FEFFERNITZ. Lebenslang. So lautet das Urteil, welches acht Geschworene einstimmig gefällt haben. Es wurde Berufung eingelegt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mord

Knapp ein Jahr ist es her, als die 31-jährige dreifache Mutter aus Feffernitz tot in der mit Wasser gefüllten Badewanne aufgefunden wurde. Erschlagen, wie eine Obduktion später festhielt.
Die junge Frau war mit ihrem vierten Kind schwanger, es hätte wenige Wochen später zur Welt kommen sollen. Auch das Ungeborene überlebte die Tat nicht.

Verheirateter Familienvater als Hauptverdächtiger

Als Hauptverdächtiger saß seither ein Klagenfurter Familienvater in Untersuchungshaft. Der 36-jährige hatte eine Affäre mit dem Mordopfer und war auch der Vater des ungeborenen Kindes. Gegen ihn wurde Mordanklage erhoben. Heute wurde das Urteil gefällt, es wurde bereits Berufung eingelegt. 

Plädierte auf "nicht schuldig"

Bis zuletzt bestritt der Verdächtige die Tat, plädierte auf "nicht schuldig". Doch es wurden zahlreiche Indizien vorgelegt.
Unter anderem belastete eine Frau, eine weitere Affäre des Mannes, den Angeklagten, dieser solle auch sie bedroht haben. Auch hielt sich der Verdächtige, wie Telefondaten belegen, in der Tatnacht in unmittelbarer Nähe zum Opfer auf. Zudem wurden Sportschuhe, auf welchen man Spuren der Tatwohnung fand, im Müll der Wohnanlage gefunden, sowie Kleidungsstücken sicher gestellt, auf welchen DNA-Spuren des Verdächtigen und des Opfer gefunden wurden. Belastend auch die Aussage eines Mithäftlings, gegenüber welchem sich der Angeklagte zu dem Mordgeschehen geäußert haben soll. Eindeutige, dem Mord zuzuordnende DNA-Spuren, konnten nicht vorgelegt werden.

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