Verordnung regt auf
FINKENSTEIN. Ab dem 13. Dezember müssen Gastronomen und Hoteliers ihre Gäste informieren, welche Speisen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Dies kann schriftlich auf der Karte oder mündlich erfolgen.
Großer Aufwand
„Für uns Gastronomen bedeutet das einen großen administrativen Aufwand.”, erklärt Ludwig Graber, Kirchenwirt und Obmann der Kärntner Wirtshauskultur. „Es ist schon richtig und wichtig, dass Wirte auf Allergene aufmerksam machen müssen, aber diese gesetzliche Verordnung ist eine unnötige Bürokratie.”
Sollte die Information mündlich erfolgen, muss zu den Öffnungszeiten ein eigener und geschulter Mitarbeiter den Gästen zur Verfügung stehen.
Verantwortungsvolle Gäste
Bis jetzt gab es keine Probleme mit Allergien oder Unverträglichkeiten seiner Gäste. „Jeder, der an einer Allergie leidet, hat uns schon aus eigenem Interesse darüber informiert. Wir haben dann in der Küche natürlich darauf Rücksicht genommen oder dem Gast von einem speziellen Gericht abgeraten.”
Über folgende vierzehn Allergene muss informiert werden:
Der offizielle Buchstabencode sieht folgend aus:
Glutenhaltiges Getreide = A
Krebstiere = B
Eier von Geflügel = C
Fisch = D
Erdnüsse = E
Sojabohnen = F
Milch von Säugetieren = G
Schalenfrüchte = H
Sellerie = L
Senf = M
Sesamsamen = N
Schwefeldioxid = O
Lupinien = P
Weichtiere wie Schnecken, Muscheln und Tintenfische = R
Die Information muss schriftlich über die Speisekarte oder einen Aushang erfolgen.
Bei der mündlichen Information muss während der gesamten Öffnungszeiten eine geschulte Person über die Zutaten informieren können.
Auch landwirtschaftliche Produzenten sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Hauptallergene zu kennzeichnen.
Spuren gelten nicht als Zutat im Sinne der neuen Verordnung. Befindet sich der Zusatz „Kann Spuren von (...) enthalten”, muss nicht informiert werden.
Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn sich die Bezeichnung des Produkts auf die betreiffende Zutat bezieht. Zum Beispiel: Krabbbencocktail, Milch-shake, Selleriesalat oder Erdnüsse in offenen Schalen am Tisch.
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