Umstrittene Maklernovelle
Auftraggeber bezahlt künftig Makler

Maklerin Katrin Lauritsch.  | Foto: Florian Schwarz Fotografie
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Die neue Gesetzesnovelle schlägt auch bei Maklern in Villach hohe Wellen. Wir haben bei zwei Profis nachgefragt.

VILLACH. So erklärt Immobilienmaklerin Katrin Lauritsch: "Meiner Meinung nach ist die Novelle nicht unbedingt so sinnvoll, wie das wahrscheinlich viele Mieter auf den ersten Blick meinen würden. Denn das so genannte "Bestellerprinzip", bei dem künftig nur der bezahlt, der den Makler beauftragt, wurde in Deutschland schon 2015 eingeführt, was viele negative Konsequenzen mit sich zog." Zum einen sei die Branche der Mietmakler in Deutschland eingebrochen und zerstöre damit viele Unternehmen, zum anderen wurde der Markt der Mietobjekte vollkommen intransparent und unseriös.

Höhe des Mietzins

Lauritsch: "Vor allem denke ich hierbei auch an die Höhe des Mietzinses, denn so kann der Vermieter, wissentlich oder unwissentlich, Miethöhen verlangen, die so nicht rechtens und zulässig sind. Darüber hätte natürlich ein Makler aufklären und beide Seiten gleichermaßen beraten können." Vor allem auch Erstmietern, die noch nie Provision gezahlt haben, würde das neue Gesetz keine Erleichterung bringen, "wenn sie den Markt nicht kennen auch über ihre Mietrechte nicht oder nur schlecht informiert sind", so Lauritsch und ergänzt: "Aus Sicht eines Maklers ist die Novelle absolut überspitzt und wird mit Sicherheit einen großen Schaden für die Branche darstellen. Besonders die kleineren oder "ein-Mann" Maklerunternehmen werden darunter leiden."

Keine Beratung 

Martina Granig (sReal) sagt dazu: "Ich denke, dass durch die Novelle das Angebot an Mietwohnungen durch Makler am Markt dadurch zurückgehen wird. Dem Mieter entgeht außerdem die kompetente Beratung des Maklers über Rechte und Pflichten seinerseits und seitens des Vermieters." Natürlich würden sich die Mieter einerseits Geld sparen, welches etwa für die Einrichtung verwendet werden kann. "Jedoch können beim Mieter Informationslücken auftreten. Der unbefangene Ansprechpartner fehlt." Erfahrene Vermieter würden die Vorteile eines Makler durchaus schätzen. "Da dieser ihnen bei genauerer Betrachtung auf seine Leistungen Zeit und Geld sparen kann. Die Frage ist, ob sich das Geschäft in dieser Form dann auch für die Makler rechnet", sagt Granig.

Makler-Leistungen

Welche Leistungen bietet ein Makler prinzipiell? "Neben dem zeitlichen Aufwand für Besichtigungen und der Bearbeitung von Mieteranfragen, muss der Makler ein fundiertes Wissen über das Mietrechtsgesetz mitbringen. Bevor die Vermarktung starten kann holt sich der Makler alle relevanten Unterlagen und Informationen zusammen und verpackt diese für die Kunden leicht verständlich in einem Exposé. Der Makler geht außerdem mit allen Marketingkosten für die zu bewerbende Immobilie in Vorleistung. Er bietet ein breitgefächertes Netzwerk und findet auf diese Weise in kürzester Zeit den passenden Mieter, was dem Vermieter auf die Dauer natürlich Kosten erspart, weil er keine lange Leerstandszeit  befürchten muss. Durch ein ordentliches Übergabeprotokoll welches dem Mieter und Vermieter ausgehändigt wird, räumt der Makler   mögliche Streitpunkte bereits im Vorfeld aus dem Weg", erklärt Granig.

Maklerin Katrin Lauritsch.  | Foto: Florian Schwarz Fotografie
Martina Granig.  | Foto: Foto: Sreal
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