Faustschlag gegen Vizebürgermeister
Eklat im Gegendtal: Treffener schlug FP-Vize Bernhard Gassler ins Gesicht. Als Hintergrund werden Grundstücks-Umwidmungen vermutet.
Gemeindepolitik ist bisweilen ein raues Pflaster. Doch körperliche Gewalt zählt hierzulande zu den absoluten Ausnahmen. Eine besonders unrühmliche trug sich vor kurzem in der Gemeinde Treffen zu. Das Opfer: Der freiheitliche Vizebürgermeister Bernhard Gassler.
Gegenüber der "Woche" bestätigt der Politiker den bisher diskret behandelten Vorfall. Demnach soll Gassler in der Ortschaft Schloss Treffen mit seinem Auto angehalten haben, um einen Termin wahrzunehmen. Plötzlich, so erinnert sich Gassler, sei der Täter, ein Treffener Gemeindebürger, auf ihn zugestürmt. "Ich dachte, er wolle mit mir reden. Daher habe ich das Autofenster geöffnet." Der Mann ließ allerdings nur seine Fäuste sprechen. "Ohne ein Wort zu sagen hat er mir mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen." Dann soll der Täter sein Schweigen gebrochen und eine herzhafte Drohung hinterhergeschickt haben: "Ich bringe dich um", hat er geschrieen", erinnert sich der FP-Politiker: "Da habe ich Vollgas gegeben. Ich wollte nur noch weg, in Sicherheit..."
Gassler fuhr ins LKH Villach, wo ihm leichte Gesichtsverletzungen attestiert wurden. Danach erstattete er bei der Polizei Sattendorf Anzeige. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Täter (im Maximalfall) alleine für die gefährliche Drohung bis zu drei Jahre Haft.
"Ich bin seit 24 Jahren Politiker", sagt Gassler fassungslos, "aber so etwas ist mir noch nie passiert." Als Hintergrund vermutet er ein Umwidmungsverfahren, das der Täter in den vergangenen Jahren angestrengt hatte. Dabei sei es um eine Fläche von rund 3000 Quadratmeter landwirtschaftliche Fläche gegangen, die in Bauland umgewandelt worden sind. Da sich die Grundstücke in hochwassergefährdetem Gebiet befinden, seien, so Gassler, gewisse Gutachten und Aufschüttungsmaßnahmen notwendig geworden, die mit Mehrkosten für den Täter verbunden waren. Mittlerweile sei die Umwidmung aber längst abgeschlossen und der Großteil der Gründe bereits verkauft, sagt Gassler: "Ich habe keine Ahnung, warum sich bei dem Mann solche Aggressionen aufgestaut haben. Für die Mehrkosten kann ich doch nichts."
Mehr als der Faustschlag würde den Politiker aber etwas anders schmerzen: "Der Täter hat sich bei mir bis heute nicht entschuldigt."
Zur Sache:
Körperverletzung
§ 83. (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an
der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Gefährliche
Drohung
§ 107. (1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
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