Unerlaubte Drohnenflüge
Strafen von bis zu 22.000 Euro

Drohnenflieger müssen sich genau informieren, wo der Flug ihres Gerätes legal ist.  | Foto: Foto: Ruslan Ivantsov.stock.adobe.com
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  • Drohnenflieger müssen sich genau informieren, wo der Flug ihres Gerätes legal ist.
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Nachgefragt: Eine Adlershow auf Landskron wurde massiv von einer Drohne gestört. Gefährden Piloten Leute drohen hohe Strafen. 

LANDSKRON. Drohnen sind über der Burgarena Landskron immer wieder unterwegs. "Heuer gab es aber einen extremen Fall, wo eine Drohne konstant über der Arena stand. Wir mussten die Adlerflug-Show unterbrechen, irgendwann ist der Akku einer Drohne zum Glück ja leer und der Besitzer lässt sie zurückfliegen. Die Drohne ist dann sogar ein zweites Mal gekommen", erzählt Franz Schüttelkopf, Gründer der Greifvogelwarte Landskron. Der Pilot konnte auf Höhe des Affenberges ausfindig gemacht werden: "Der Mann zeigte sich einsichtig, er kannte das Problem gar nicht, dass eine Drohne für unsere Vögel ein Problem darstellt." Denn Greifvögel haben ihre natürlichen Instinkte, die Drohne als technisches Gerät reagiert völlig anders und verwirrt die Vögel. Der Adler könnte die Drohne angreifen und sich dabei schwer verletzen oder das Gerät zum Absturz bringen. "Das wäre natürlich nicht gut, wenn das Teil dann in die Zusehermenge stürzt. Wir wollen ja niemanden dieses Hobby verbieten oder die Freude daran nehmen, aber man muss wissen, wann es unpassend ist", sagt Schüttelkopf der damit an die Vernunft der Drohnenflieger appellieren will. Auch gibt es auf Landskron Vögel, die ihre Jungen aufziehen. Braust eine Drohne vorbei könnte der Eindringling bewirken dass die Eltern aus dem Nest stürzen und entweder wird das Küken dabei verletzt oder es fällt ein Ei aus dem Netz.

Der Flug der Adler wird durch Drohnen gestört.  | Foto: Foto: Greifvogelwarte Landskron
  • Der Flug der Adler wird durch Drohnen gestört.
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Neue Regelungen

Generell regelt seit 31. Dezember 2020 ein neues europäisches Regulativ das Fliegen mit Drohnen im gesamten EU-Raum neu. "Kernstück des umfangreichen Gesamtpakets ist die verpflichtende Registrierung von Drohnen für Betreiber, Drohnenpiloten brauchen jetzt den Drohnenführerschein", erklärt Markus Pohanka von der Austro Control. Auf dronespace.at wurde eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema und für die Registrierung geschaffen. Seit Inkrafttreten des neuen Regulativs haben sich in Österreich 19.000 Drohnenbetreiber registriert und knapp 29.000 Drohnenführerscheine wurden ausgestellt.

Markus Pohanka, Austro Control | Foto: Foto: Austro Control
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Drei Kategorien

Im neuen Regulativ werden Drohnen in drei Kategorien unterteilt: "Open", "Specific" und "Certified". Die Kategorie "Open" betrifft Drohnen, die innerhalb der Sichtverbindung, unter 120 Meter Flughöhe und mit einem Gewicht von bis zu maximal 25 kg betrieben werden. Je nach Gewicht und Einsatzgebiet gibt es allerdings weitere Auflagen und Einschränkungen. Für diese Geräte ist keine eigene Bewilligung mehr erforderlich, der Betreiber muss sich jedoch registrieren und für den Piloten ist die Absolvierung des Drohnenführerscheins erforderlich. Die "Specific"- Kategorie erlaubt auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über vier kg im besiedelten Gebiet. Pohanka: "Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder das Befliegen von Infrastruktur sein." In der Kategorie "Specific" wird jedoch eine Genehmigung benötigt. In die Kategorie "Certified" werden künftig auch Drohnenflüge mit sogenannten Lufttaxis gehören.

Wo darf Drohne fliegen? 

Wo darf eine Drohne im Raum Villach fliegen? "Hier gibt es zwei Hubschrauberlandeplätze und damit unkontrollierte Flugplätze, einer davon beim LKH Villach. Bei Flügen im Umkreis von 2,5 Kilometern um diese Flugplätze muss der Drohnenpilot mit dem Betriebsleiter Kontakt aufnehmen, um direkt vor und nach dem Flug Informationen bzw. eine Genehmigung für den Flug einzuholen, sollte beispielsweise ein Rettungs-Hubschrauber dort unterwegs sein", erklärt Pohanka. Darüber hinaus gibt es keine besonderen Einschränkungen im Sinne von Flugbeschränkungsgebieten rund um Villach, es gelten allerdings die Auflagen der "Open" Kategorie, die sich nach Gewicht des Gerätes und Einsatzgebiet richten, insbesondere ist gerade der Abstand zu unbeteiligten Personen besonders zu beachten. Pohanka: "Was konkret Drohnenflüge im Bereich der Greifvogelschau betrifft, ist es so, dass nach dem neuen Regulativ der Flug zu beenden ist, wenn durch den Betrieb von Drohnen gegenüber Tieren eine Gefahr ausgeht." Verstöße gegen das Drohnen-Regulativ werden in Österreich als Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen von bis zu 22.000 Euro geahndet. Zuständig sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Um sicher zu gehen: Die Gratis-App "Dronespace" gibt Auskunft darüber, wo geflogen werden darf und wo nicht.

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