Erster Prozess nach Wahl-Skandal: Neun Schuldsprüche und ein Freispruch

Günther Albel räumte Fehler ein, sprach von "gängiger Praxis". | Foto: Stadt Villach
  • Günther Albel räumte Fehler ein, sprach von "gängiger Praxis".
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VILLACH/KLAGENFURT. Neun Schuldsprüche und ein Freispruch ist die Bilanz des heutigen Verhandlungstages in der Causa Bundespräsidenten-Wahl am Landesgericht Klagenfurt. 

Schneller als erwartet

Schneller als erwartet kam es heute in Klagenfurt zum Urteil. Und das hieß in neun Fällen schuldig. Frei gesprochen wurde hingegen jene FPÖ-Politikerin, die die Vorgangsweise kritisiert und einen Aktenvermerkt eingefordert hatte.
Das höchste Urteil lautete 14.000 Euro und fünf Monaten bedingter Haft für einen Abteilungsleiter, in diesem Fall ging es um Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage. 
Villachs Bürgermeister Günther Albel fasste eine Geldstrafe von 14.000 Euro aus. In acht weiteren Fällen wurden Strafen zwischen 5.400 und 9.000 Euro verhängt. Albes Anwalt Meinhard Novak strebte für seine Mandanten eine Diversion an.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.


Geständnisse

In der Causa geht es um die Bundespräsidenten Stichwahl vor zwei Jahren. Damals hob der Verfassungsgerichtshof die Wahl wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz auf. Die Ermittlungen hatten grobe Verstöße gegen das Wahlgesetz in mehreren Gemeinden aufgedeckt. Dem Villacher Bürgermeister Günther Albel wurde falsche Beurkundung und Beglaubigung vorgeworfen. Er hat bereits im Vorfeld gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" angekündigt, ein Geständnis ablegen zu wollen. 
„Ich habe nicht gewusst, dass die Auszählung anders stattfinden hätte müssen“, erklärte Albel dem Richter. Die Vorgangsweise sei "gängige Praxis gewesen", so Albel weiter.

Bundesweit erster Prozess

Der heutige Prozess in Klagenfurt war für zwei Tage angesetzt. Es ist bundesweit der erste Prozess. 

In Summe: 250 Beschuldigte

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte gegen 20 Wahlbehörden und 250 Beschuldigte, fünf Verfahren, auch jenes gegen die Wahlbehörde Klagenfurt, wurden eingestellt. 

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