GTI-Treffen: An diesen Orten gilt ab Mittwoch Maskenpflicht

Am Arneitzparkplatz gilt ab Mittwoch unter anderem Maskenpflicht
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Die Bezirkshauptmannschaft Villach Land verordnet in Velden, in Duel und Augsdorf sowie in Finkenstein, in Latschach und in Faak bis Ende nächster Woche Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt ab heute Mitternacht und ab dann jeden Tag von elf bis zwei Uhr für folgende Bereiche:

In Velden, Duel sowie Augsdorf, in der:
B 83 Kärntner Straße von der dortigen Billa-Filiale aus Richtung Klagenfurt kommend (Km 328,000) bis zur Zufahrt KFZ Reparatur- und Service-Werkstatt Mario Erlach & Co. KG (Km 330,150) sowie der gesamte Karawankenplatz;

L 52 Rosegger Straße von der Kreuzung L 60 Selpritscher Straße (Km 9,720) bis zur Kreuzung B 83 Kärntner Straße (Km 12,687); hier insbesondere die Parkplätze Sparmarkt, Hofermarkt, DM-Drogeriemarkt, Eni-Tankstelle, „alte Volksbank“, Pusteblume, Sparkasse und NKD Augsdorfer Straße von der Kreuzung Seecorso bis zur Kreuzung L 96 Wörthersee Straße;

Gartenstraße von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße bis zur Kreuzung Augsdorfer Straße und der gesamte Verlauf des Karl-Fischerweges;

L 96 Wörthersee Straße von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße bis zur Kreuzung Unterjeserzer Straße;

L 97 Keutschacher Straße von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße (Kreisverkehr Selpritsch) bis zur Kreuzung Fasanenweg;

L 99 Köttmannsdorfer Straße von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße (in Selpritsch) bis zur Kreuzung Fasanenweg;

Seecorso von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße bis Augsdorfer Straße und weiter bis nach dem Areal „SOL Beachclub Velden“ im Bereich der östlichen Ausfahrt Parkplatz „Hotel Parks Velden“ in den Seecorso;

Seepromenade von der Kreuzung B 83 bis zum Cafe Sternad (Einmündung Wahlisstraße) einschließlich Kurpark;

Wahlisstraße von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße bis Kreuzung Seecorso.

In Finkenstein, Latschach, sowie Faak, in der:

L 53 Faakersee Ufer Straße vom westlichen Parkplatz Bahnhof Faak am See (Km 3,740) bis Kreuzung B 84 Faakersee Straße (Schiestlkreuzung – Km 6,496); hier insbesondere Parkplatz „Arneitz“ und Parkplatz Strandbad Sandbank

B 84 Faakersee Straße von der Bezirksgrenze Villach-Stadt / Villach-Land (Km 9,380) bis Kreuzung B 84 Faakersee Straße Zufahrt Taborhöhe (Km 9,800).

Die Verordnung gilt nicht für das Betreten von Betriebstätten des Gastgewerbes und von Beherbergungsbetrieben.

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