Ex-SPÖ-Gemeinderat erhält Stadtwappen per Notverordnungsparagraphen
Indiskretion auf Facebook zeigt, dass Villachs Bürgermeister bei einer Verleihung auf einen Paragraphen im Stadtrecht zurückgreift, der eigentlich dazu dient, Schaden von der Stadt abzuwenden. Kein Einzelfall.
VILLACH. Der Villacher Baumeister und langjährige SPÖ-Gemeinderat Horst Eder erhielt für seine beruflichen Verdienst die Berechtigung verliehen, das Stadtwappen führen zu dürfen. So weit, so unspektakulär.
Ehrung zu früh?
Was allerdings stutzig macht, sind Fotos, die auf Facebook aufgetaucht sind: Auf der Urkunde, die von Bürgermeister Günther Albel unterzeichnet ist, steht folgendes zu lesen: "Der Gemeinderat der Stadt Villach hat den Beschluss gefasst..."
Die Gemeinderatssitzung, in der der Beschluss für die Ehrung fallen soll, findet aber erst heute, Mittwoch statt. "Eine Geringschätzung des Gemeinderates", sagt dazu VP-Klubobman Christian Pober. Zwar hätten alle Parteien im Stadtsenat für die Eder-Ehrung gestimmt, den letztlich entscheidenden Gemeinderatsbeschluss habe es bis zum 2. August, wie auf der Urkunde geschrieben, aber nicht gegeben.
Stadtrecht ausgereizt
Magistrats-Direktor Hans Mainhart klärt auf: "Es gibt für diese Ehrung eine so genannte Vorgenehmigung durch Bürgermeister Günther Albel." Dies wäre nach Paragraph 74 des Stadtrechts möglich und würde bei Ehrungen ab und zu angewendet. "Um den Geehrten zu überraschen", glaubt Mainhart.
Notfallparagraph
Sauber und korrekt ist diese Vorgehensweise freilich nicht. Ein Blick in das Stadtrecht zeigt: Paragraf 74 soll nur angewendet werden, um "die Gefahr eines Nachteiles für die Stadt" zu verhindern. Er wird daher auch Notverordnungsparagraph genannt. Bürgermeister Günther Albel: "Herr Eder hat darum gebeten, die Urkunde bereits am 2. August zu erhalten, weil er an diesem Tag eine große Feier hat."
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