Bleaching der Zähne ist dem Arzt vorbehalten
SCHÖRFLING (rab). "Viele junge Leute sind sehr auf ihr Äußeres bedacht, verfärbte Zähne passen da nicht", sagt Zahnarzt Claudiu Victor Pop. Deshalb sei Bleaching nach wie vor sehr beliebt.
"Diese Aufhellung sollte man nur vom Zahnarzt machen lassen und nicht in Bleaching-Studios, die inzwischen sogar verboten sind", so Pop. Der Grund für dieses Verbot ist, dass vor dem Bleaching eine umfangreiche zahnärztliche Kontrolle notwendig ist: "Der Zahnarzt muss eventuell vorhandene Karies behandeln, die Oberflächen von Zahnstein befreien und eine professionelle Mundhygiene durchführen." Anschließend trägt er ein Bleaching-Gel auf, das 20 Minuten einwirkt. "Nach ein bis zwei Sitzungen, die auch am selben Tag stattfinden können, sind 40 Prozent der Patienten mit dem Ergebnis zufrieden", meint Pop. Für die übrigen bietet der Zahnarzt auch ein Gel für die Anwendung zu Hause an: "Das wird in eine Schiene gespritzt, die man nachts trägt."
Auch hierbei ist eine regelmäßige ärztliche Kontrolle wichtig. "Spätestens nach einer Woche oder wenn sich weiße Flecken bilden, sollen die Patienten sofort mit dem Bleaching aufhören und zum Arzt gehen", rät der Zahnarzt. "Die Flecken lassen sich sonst nur sehr schwer wieder entfernen." Ansonsten gebe es bei modernen Bleachingmitteln kaum Risiken, erklärt Pop: "Mit Kaliumnitrat und Fluorid wird das Dentin gestärkt und die Sensibilität reduziert."
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