Offenes Feuer und Rauchen verboten

BEZIRK. "Bedingt durch die derzeitige trockene Witterung ist zu befürchten, dass es zu Waldbränden kommen kann", warnt die Forstabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. Deshalb wurde wieder eine Verordnung für den Waldbrandschutz erlassen. Sie gilt noch bis zum 15. Oktober 2014. Im gesamten Waldbereich des Bezirkes ist das Feueranzünden und das Rauchen strengs-tens verboten. "Die Gefährdungsgebiete sind überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begüns-tigen", informiert Leopold Hofinger, Chef der Forstabteilung. Wie gefährlich offene Flammen sein können, hatte sich erst im Vorjahr am Attersee gezeigt, als Waldbrände die Feuerwehren gleich mehrere Tage auf Trab hielten.

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