Promillegrenze für den Jugendschutz

Mit einer Verschärfung des Jugendschutzgesetzes will die Politik den übermäßigen Alkoholkonsum bekämpfen. Eine Promillegrenze gibt der Polizei die Möglichkeit zur Kontrolle. | Foto: line-of-sight / fotolia
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BEZIRK. Aufregung herrscht über ein Novelle des Jugendschutzgesetzes, die derzeit im Landtagsausschuss diskutiert wird. Die bisherige Definition von „übermäßigem Alkoholkonsum“ soll präzisiert werden. Für 16- bis 18-jährige würde dann eine 0,5-Promille-Grenze gelten. Die Landesobfrau der Jungen ÖVP, Landtagsabgeordnete Helena Kirchmayr, befürchtet eine Massenkriminalisierung von Jugendlichen. „Für mich stellt sich die Frage, wie die Kontrollierbarkeit des Gesetzes in der Praxis aussehen soll.“
Auch die Wirte kritisieren die geplante neue Regelung als praxisfern. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol sei bei allen Beteiligten einzufordern. „Eine Vorverurteilung der Wirte ist schon erfolgt und wird gebetsmühlenartig in der Öffentlichkeit wiederholt“, ärgert sich Eva Maier, Fachgruppenobfrau der Gastronomie in der Wirtschaftskammer.
Positiv bewertet hingegen Vöcklabrucks Bezirkspolizeikommandant Franz Scheiböck die mögliche Gesetzesänderung. „Ich halte eine Promillegrenze für sinnvoll, weil damit der Grad der Alkoholisierung definiert und ein Alkotest möglich gemacht wird.“ Der Test könnte dann künftig auch ohne den Verdacht eine Alkoholisierung durchgeführt werden. Wer über 0,5 Promille Alkohol hat, muss mit einer Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz rechnen. „Dieses Landesgesetz gilt übrigens auch im privaten Bereich“, sagt Scheiböck. „Ich sehe in der geplanten Änderung auf jeden Fall eine Verbesserung“, stellt der Polizeichef klar. Eine Promillegrenze, die entsprechend kontrolliert werde, würde unter den Jugendlichen ihre Wirkung nicht verfehlen, ist er überzeugt.

Mehr Kontrollen bei Festen
Die Kontrollen müssen jedoch auch konsequent umgesetzt werden. Vor allem bei den Festen gehöre der Hebel stärker angesetzt. „Wirte haben bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen, bei Festveranstaltern ist das weniger der Fall.“

ZWEIFEL AN DER KONTROLLE

Martin Schneeberger, Bezirksobmann Junge ÖVP
„Ja zur Reform, aber nicht auf diese Art. Ich kann mir nicht vorstellen, wie die Promillegrenze kontrolliert werden soll. Die Polizei macht einen guten Job und ist meiner Meinung nach ausgelastet. Was den Jugendschutz und den Umgang mit Alkohol betrifft, bin ich eher für Aufklärung und Prävention. Auch Ausgehzeiten sollten besser eingehalten werden.“

Christoph Schneeberger, Bezirksvorsitzender Junge Generation der SPÖ
„Ich finde die geplante Neuerung nicht so gut. Die Promillegrenze lässt sich nur sehr schwer kontrollieren. Das derzeitige Jugendschutzgesetz gehört meiner Meinung nach einfach besser überwacht. Ich denke, es sind nicht nur die 16- bis 18-Jährigen betroffen. In jeder Altersgruppe gibt es Leute, die es übertreiben und über die Stränge schlagen.“

Georg Eichhorn, Tourismusobmann und Wirt, Weyregg
„Wer soll das exekutieren? Ich bin dafür, dass etwas für den Jugendschutz getan wird. Das muss aber nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Wirte sind sich ihrer Verantwortung bewusst und der Großteil hält sich ohnehin an die geltenden Vorgaben. Es kann aber nicht unser Job sein, dass wir uns auch noch um die Erziehung kümmern müssen.“

Zur Sache
Die geplante Novelle zum oö. Jugendschutzgesetz sieht vor, dass die Formulierung „übermäßiger Alkoholkonsum“ bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren genauer definiert wird. Konkret soll es heißen: „Ein übermäßiger Alkoholkonsum liegt vor, wenn der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,25 mg/l beträgt.“ Das entspricht 0,5 Promille. Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken gänzlich verboten. Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine gebrannten Alkoholika gekauft oder konsumiert werden.

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