51-jähriger Schlosser
Vor 25-jährigem Dienstjubiläum im Krankenstand gekündigt
Kurz vor seinem 25-jährigen Dienstjubiläum wurde ein 51-jährigen Schlosser aus dem Bezirk Vöcklabruck von seinem Arbeitgeber gekündigt während er sich im Krankenstand befand. Die Arbeiterkammer (AK) schritt ein und konnte 16.000 Euro für den Mann erkämpfen.
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Über 24 Jahre lang war ein Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck als Schlosser in einem Unternehmen beschäftigt, als ihn sein Arbeitgeber während eines Krankenstandes drei Tage vor dem Heiligen Abend 2022 per Telefonanruf kündigte. Im Oktober 2023 hätte er sein 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert und somit Anspruch auf ein Jahresgehalt an Abfertigung gehabt. Auch der Betriebsrat des Unternehmens sprach sich ausdrücklich gegen die Kündigung des 51-jährigen aus. Der Betroffene suchte sogar noch das Unternehmen auf, wo ihm die Kündigung auch schriftlich bestätigt wurde.
16.000 Euro erkämpft
Der Schlosser wandte sich an die Arbeiterkammer und ersuchte um eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit. Die AK-Bezirksstelle Vöcklabruck brachte diese vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Die Begründung: Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt, weil es keine betrieblichen Erfordernisse dafür gebe und sich der Arbeitnehmer nie irgendwelcher Pflichtverletzungen schuldig gemacht habe. Zudem sei er auf das Einkommen aus der Arbeit bei der Firma angewiesen, um die Lebenserhaltungskosten für sich und seine Familie mit drei minderjährigen Kindern zu decken. Bei Verlust des Arbeitsplatzes sei nicht mit einem adäquaten Ersatzarbeitsplatz zu rechnen. Parallel zum laufenden Gerichtsverfahren führte die Arbeiterkammer mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber weitere Gespräche. Dabei konnte man sich auf die Auszahlung von drei zusätzlichen Monatsentgelten an Abfertigung sowie des Jubiläumsgeldes einigen. Dank dieser Einigung konnte das Gerichtsverfahren beendet werden und der Mann erhielt 16.315,08 Euro.
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Schlosser ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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