Wegen "Sprachmängeln": Nach 20 Jahren gekündigt
BEZIRK. Eine Nachzahlung erkämpfte die Arbeiterkammer für eine Reinigungskraft aus dem Bezirk. Nach mehr als 20 Jahren wurde die 55-Jährige ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die Arbeiterkammer vermutet in einer Aussendung, dass die Firma auf Kosten der Frau Geld sparen wollte: "Denn die Reinigungskraft war nach dem Kollektivvertrag der Chemischen Industrie beschäftigt und hatte relativ gut verdient." Erst nachdem die Arbeiterkammer den Fall vor Gericht gebracht hatte, lieferte der Arbeitgeber eine Begründung: Die Frau spreche nicht gut genug Deutsch. "20 Jahre lang war das aber offenbar kein Problem gewesen", zeigt sich die Arbeiterkammer empört. Sie gewann das Verfahren in zweiter Instanz. Die Firma musste 31.600 Euro nachzahlen.
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