Amalgam: Einsatz wird eingeschränkt
BEZIRK. Ab Jänner 2019 darf Quecksilber in Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verschweißter Form verwendet werden. Darüber hinaus wird die Verwendung in der Zahnbehandlung bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren oder stillenden Frauen ab dem 1. Juli 2018 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Gemäß dem Entwurf der EU-Verordnung vom Dezember 2016 sollen quecksilberhaltige Produkte im (zahn-)medizinischen Bereich nicht mehr zum Einsatz kommen, weil die Entsorgung dieser Materialien und Produkte eine gravierende Umweltbelastung darstellt. Nach wie vor existieren keine evidenzbasierten Aussagen zur Schädlichkeit.
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