Wirtschaft unter Zugzwang
Es wird sehr schwierig für die Wirtschaft im Bezirk bis zum 1. Jänner 2016 barrierefrei zu werden.
VÖLKERMARKT. Ab dem 1. Jänner 2016 tritt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang in Kraft. Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist gilt ab diesem Zeitpunkt, dass alle öffentlich zugänglichen Gebäude barrierefrei sein müssen.
Barrierefreiheit für Kunden
Waren und Dienstleistungen, die öffentlich verkauft werden, müssen ab Anfang nächsten Jahres barrierefrei zugänglich sein. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten Geschäftsräume, Lokale etc. frei von baulichen Barrieren sein. Aber es besteht noch Nachholbedarf, denn die Wirtschaft im Bezirk hat ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht. Wo die Barrierefreiheit bei neueren Bauten, wie dem neuen Einkaufszentrum, gegeben ist, hinken andere Geschäfte im Bezirk noch nach. Für die Wirtschaft ist Barrierefreiheit nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance. "Ich gehe in kein Geschäft, bei dem ich nicht weiß, ob ich reinkomme", sagt Christina Holmes (17) aus St. Margarethen ob Töllerberg, die selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist und die Landesregierung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion im Bildungsbereich berät.
Fehlender Wille?
Besonders pikant ist, dass weder Anwalts- noch Notariatspraxen und kaum eine Arztpraxis barrierefrei sind. Als Negativbeispiel kann hier das Ärztehaus gelten, das zwar Rampen im Eingangsbereich hat, die aber viel zu schmal und steil für Rollstühle sind. „Wenn man in zehn Jahren keine Zeit hat, Barrierefreiheit zu schaffen, muss man sich echt überlegen, ob es nicht am Willen hängt", sagt Holmes und ergänzt, „Es sollte sich die Einstellung der Leute ändern. Barrierefreiheit ist überall möglich, wenn die Menschen es wollen.“
Zur Sache
Unternehmen, die nicht umbauen, können auf Schadenersatz geklagt werden. Im Falle einer Klage kommt es laut Wirtschaftskammer zuerst zu einem kostenlosen Schlichtungsverfahren. Dabei sollen alle beteiligten Personen versuchen, sich ohne ein Gerichtsverfahren zu einigen.
Wenn nicht, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Dabei wird geprüft, ob es dem Unternehmen zumut-bar ist, die Barrieren zu beseitigen. Wenn ja, ist Schadenersatz zu leisten.
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