Aktuelle Regeln im Krankenhaus
FFP2-Maskenpflicht in Vorarlbergs Spitälern aufrecht

Foto: hh-e/unsplash
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Von den jüngsten Lockerungen des Bundes in Bezug auf die Maskenpflicht sind Gesundheitseinrichtungen absolut ausgenommen

Die Zutrittsregeln zu den Vorarlberger Krankenhäuser bleibt unverändert. Das heißt, sie sind nicht von den jüngsten Lockerungen (1. Juni 2022) betroffen. In den Spitälern muss nach wie vor verpflichtend eine FFP2-Schutzmaske getragen werden. Für Besuche und Begleitpersonen stationärer Patientinnen und Patienten gilt 3G. Notfall- und Akutpatienten und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang.

Die Regeln im Krankenhaus

Die Krankenhäuser ersuchen darum, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nach wie vor konsequent einzuhalten.

  • Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. (Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen.)
  • Patientinnen und Patienten müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.

3G-Nachweis für Begleitpersonen und Besuch

Pro Patient ist (soweit organisatorisch möglich) eine Begleitperson erlaubt. Ausnahmen gelten für die Begleitung Minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Hier sind maximal zwei Personen erlaubt. Auch die Begleitung bei kritischen Lebensereignissen sind von der Regelung ausgenommen. Für die Begleitpersonen stationärer Patientinnen und Patienten gilt die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Begleitpersonen ambulanter Patienten haben durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.

Zu den vorgegebenen Besuchszeiten sind pro Patient pro Tag zwei Besuche für eine Stunde erlaubt. Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt. Die bislang bestehenden Ausnahmen vom Besuchsverbot für Langlieger, Minderjährige und auch im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen bleiben unverändert. Besuchspersonen haben ab 12 Jahren einen 3G-Nachweis vorzulegen.

Die aktuellen Zutrittsregeln zu allen Vorarlberger Krankenhäusern sind auch hier online nachzulesen.

Foto: hh-e/unsplash
LKH BREGENZ  | Foto: Weissengruber

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