Vom Chef geschlagen und entlassen
AK holt 6.000 Euro Entschädigung

Nach Schlag ins Gesicht und Entlassung: Arbeiterkammer erstreitet rund 6.000 Euro Entschädigung für das geschädigte Opfer. | Foto: AK OOE Wolfgang Spitzbart
  • Nach Schlag ins Gesicht und Entlassung: Arbeiterkammer erstreitet rund 6.000 Euro Entschädigung für das geschädigte Opfer.
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Weil der Tag stressig gewesen sei, schlug der Schichtleiter eines Speditionsbetriebes in Wels-Land dem Mitarbeiter ins Gesicht. Der wurde nicht nur verletzt, sondern obendrein entlassen. Im Kampf für das Opfer erstritt die Arbeiterkammer (AK) nun 6.000 Euro.

WELS-LAND. Der stressige Tag sei schuld an der Entgleisung des Vorgesetzten gewesen. Dieser schlug seinem Mitarbeiter während eines Streits so fest ins Gesicht, dass dieser mit Prellungen an Kiefer und Kopf ins Krankenhaus musste. Kurz darauf folgte die Kündigung: „Aufgrund des Vorfalls beenden wir das Dienstverhältnis fristlos“, so das knappe Schreiben. Die Rechtsexpertin der Arbeiterkammer setzte ein Interventionsschreiben auf, nachdem der Mann glaubhaft geschildert hatte, selbst kein Verhalten gesetzt zu haben, das eine Entlassung gerechtfertigt hätte. 

6.000 Euro Entschädigung

In der Aussage bei der Polizei im Zuge der Ermittlungen gestand der Schichtleiter, seinen Mitarbeiter tätlich angegriffen zu haben. Dies wurde auch von Zeugen und Kameraaufnahmen bestätigt. Sämtliche Beschuldigungen, mit der die Firma die Entlassung rechtfertigen wollte, erwiesen sich somit als haltlos. Der Betrieb musste demnach die offenen Zahlungen nach der ungerechtfertigten Entlassung in der Höhe von 5.973 Euro zahlen. AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an Führungskräfte, ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen:

„Diskriminierungen, psychische und körperliche Gewalt am Arbeitsplatz müssen mit aller Vehemenz verhindert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass ein Vorgesetzter handgreiflich wird!“

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