"Kritik an der Gemeinde Thalheim"
Causa "Bruckhof" vor dem Verwaltungsgericht

Nach Abriss des Bruckhofs liegt das Gelände am Reinberg nun brach, wird als Lagerplatz genutzt. | Foto: Grüne
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  • Nach Abriss des Bruckhofs liegt das Gelände am Reinberg nun brach, wird als Lagerplatz genutzt.
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Die Causa rund um das umstrittene Bauprojekt "Bruckhof" in Thalheim zieht weitere Kreise. Nach dem Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich jetzt das Landesverwaltungsgericht mit dem Fall – und stellte der Gemeinde Thalheim bei der öffentlichen Verhandlung kein gutes Zeugnis aus.

LINZ, THALHEIM. Zu überdimensioniert, kein öffentliches Interesse: Damit lässt sich die Kritik am geplanten Wohnbauprojekt auf dem ehemaligen Bruckhof-Areal zusammenfassen. Wie berichtet liefen Anrainer Sturm. Auch das Land habe in drei von vier Stellungnahmen Kritik geübt. Versäumnisse wurden beim Mindestabstand zum Nachbarn, bei Verkehr und Umweltschutz geortet. Das höchste Gericht Österreichs entschied nun wie berichtet, dass der Bebbauungsplan gesetzwidrig ist, der Flächenwidmungsplan ebenso.

Eine deutliche Sichtweise, auf deren Grundlage sich jetzt wieder die Linzer Richter des Landesverwaltungsgerichts mit der Sache befassen müssen. Und die Verhandlung am 17. Juli brachte eine Reihe von Versäumnissen ans Tageslicht, so der Thalheimer Vizebürgermeister Ralph Schallmeiner (Grüne), der anwesend war.

"Offenes Verfahren"

Obwohl das Bruckhof-Areal nach der VfGH-Entscheidung vom März nun wieder ungewidmet und ein "weißer Fleck" sei, habe sich die Gemeinde noch nicht darum gekümmert. Der Gemeinderat habe sich bis heute nicht mit dem Erlass eines Neuplanungsgebietes beschäftigt. „Spannend fand ich den ausdrücklichen Hinweis des Richters, dass eine Behandlung im Gemeinderat binnen eines Monats in solchen Fällen üblich sei. Auch um ein Ausnutzen des Zustandes ohne Widmungen durch den Bauwerber zu verhindern. Noch dazu darf es laut gültiger Rechtslage keine ungewidmeten Flächen – also „weiße Flecken“ - in OÖ geben."
"Wir können uns erst damit beschäftigen, wenn wir ein Urteil haben - und zwar vom Landesverwaltungsgericht", kontert Bürgermeister Andreas Stockinger (ÖVP). "Es ist noch immer ein offenes Verfahren."

"Alleingänge"

Schallmeiner kritisiert zudem, dass allein der Bürgermeister die Stellungnahme an das Verwaltungsgericht "allein und ohne Befassen des Gemeinderats als an sich zuständige Instanz im Namen der Gemeinde abgegeben" habe. Solche "Alleingänge" dürfe es nicht künftig nicht mehr geben.
„Wir Grüne wollen eine Rückwidmung in Landwirtschaftliche Nutzfläche. Alles andere wäre ein Hohn angesichts der Klarheit des Verfassungsgerichtes in der Causa“, so Schallmeiner.
Stockinger sieht bei der Causa noch viel Diskussionen in Thalheim auf sich zukommen, bis es da Einigkeit gebe.

Nach Abriss des Bruckhofs liegt das Gelände am Reinberg nun brach, wird als Lagerplatz genutzt. | Foto: Grüne
Nach Abriss des Bruckhofs liegt das Gelände am Reinberg nun brach, wird als Lagerplatz genutzt. | Foto: Grüne
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