23-Jähriger verurteilt
Sieben Jahre Haft für Messerstich in den Bauch
Kein versuchter Mord, sondern nur schwere Körperverletzung. So hat das Landesgericht (LG) Wels gestern, 24. Jänner 2024, im Fall eines 23-Jährigen geurteilt. Er hatte einem jungen Mann im April 2023 in Wels mit einem Messer in den Bauch gestochen. Sieben Jahre Haft verhängte das Gericht für den Stich sowie eine weitere Körperverletzung. Die Begründung der Geschworenen: Ein Vorsatz zum Mord sei nicht erkennbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
WELS. Der 23-jährige N. soll am 9. April 2023 dem heute 18-Jährigen D. in Wels ein Klappmesser mit voller Wucht in den Bauch gerammt haben. Der Tat war ein missglückter Drogendeal vorausgegangen.
Missglückter Drogendeal
D. wollte über einen Arbeitskollegen Cannabis bei dessen Bekanntem N. kaufen. Weil sich Angeklagter und Opfer bis dahin nicht kannten, sollte der Kollege die Drogen alleine in der Wohnung abholen, in der N. sich zu dieser Zeit aufhielt. D. wartete derweil mit Freunden vor dem Haus. Während in der Wohnung ein Joint geraucht wurde, wurde D. ungeduldig und rief schließlich seinen Kollegen an. Nach mehreren Telefonaten griff sich der 23-Jährige N. das Handy. Das Gespräch wurde schnell beleidigend. "Ich steche dich ab", habe der Angeklagte laut späterem Opfer gedroht. N. bestreitet das.
Eskalation des Streits
Nach dem Telefonat ging der Streit vor dem Haus weiter, bis schließlich einer der beiden Beteiligten den anderen aufforderte um die Ecke zu gehen. Die jungen Männer beschuldigen sich gegenseitig, an der Eskalation schuld zu sein. Der Angeklagte sagt, D. habe ihn am Hals gepackt. Mit dem Messer, das er immer bei sich trage, habe er aus Reflex zugestochen. Ihm sei zwar schnell bewusst geworden, dass seine Reaktion überzogen war, doch er habe nie die Absicht gehabt den anderen zu verletzen oder zu töten. Wegen seines Drogenkonsums sei er paranoid gewesen.
Leber getroffen
Der Geschädigte stellt es anders dar. Er habe von N. wegkommen wollen. Der wiederum sei ihm hinterher und hätte ohne Vorwarnung auf ihn eingestochen. Nach dem Stich floh N. erst nach Linz, später nach Deutschland. Einige Tage später konnte er – dann wieder in Wels – von der Polizei verhaftet werden. Das Opfer wurde derweil im Klinikum Wels operiert. Das Messer hatte die Leber getroffen. Zum Glück des Geschädigten war die Tat unweit des Krankenhauses passiert. “Nicht auszumalen, wenn er weiter weg vom Krankenhaus gestochen worden wäre, dann würden wir heute einen Mord verhandeln”, erklärt der Staatsanwalt.
Partygast gebissen
Ebenfalls verhandelt wurde über eine Körperverletzung am 26. März 2023. Der Angeklagte hatte in einer Disco in Allersdorf (Bezirk Rohrbach) auf einen andern Partygast eingeschlagen, weil dieser ihm auf seine neuen Schuhe getreten war. Als der Geschlagene N. zur Rede stellen wollte, biss ihm dieser ins Gesicht. Zur Tatzeit sei er alkoholisiert gewesen, erklärt N. der diese Tat gestanden hat.
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