150 Euro für Menschen mit geringem Einkommen
Stadt Wels ermöglicht wieder Weihnachtszuschuss

Weihnachtsgeschenk von der Stadt Wels: Wie in den vergangenen Jahren wird es eine Einmalzahlung an einkommensschwache Personen geben, wenn die Anspruchskriterien erfüllt werden. | Foto: smarterpix/elenathewise
  • Weihnachtsgeschenk von der Stadt Wels: Wie in den vergangenen Jahren wird es eine Einmalzahlung an einkommensschwache Personen geben, wenn die Anspruchskriterien erfüllt werden.
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Die Stadt Wels will auch in diesem Jahr Bürgern mit geringem Einkommen unter die Arme greifen und unterstützt sie mit einem Weihnachtszuschuss. Die Zahlung kommt allen Antragstellern zugute, welche die vorgegebenen Kriterien nachweislich erfüllen.

WELS. Auch heuer wird es laut Stadt Wels wieder den jährlichen Weihnachtszuschuss geben. Hier soll es 150 Euro für Haushalte geben, die aus einer Person bestehen – für jede weitere gemeldete unterhaltsberechtigte Person 75 Euro dazu. Das stehe nur österreichischen Staatsbürgern sowie EU und EWR-Bürgern, die seit mindestens zwei Jahren durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Wels haben, zu (gerechnet ab 1. Oktober des Jahres).

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen betragen 1.288,52 Euro bei Einpersonen-Haushalten und 2.024,38 Euro bei Haushalten, die aus Ehegatten oder Lebensgefährten bestehen. Sie erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe im Haushalt um jeweils 109 Euro. Die notwendigen Einkommensnachweise sind bei der Antragstellung vorzuweisen.

Antrag stellen

Die Antragstellung ist von Mittwoch, 1. bis einschließlich Freitag, 31. Oktober, jeweils von 8 bis 12 Uhr, im Welser Rathaus möglich. Folgende Nachweise sind bei Antragstellung vorzulegen, wenn vorhanden:

• Amtlicher Lichtbildausweis
• Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate
• Pensionsbescheid
• Nachweis über Unterhaltsleistungen
• Nachweis über AMS- oder ÖGK-Bezug
• Sämtliche Einkommensnachweise

Unter wels.at kann der Antrag auch digital und die Nachweise in Form von Pdf eingereicht werden. Bezieher von Sozialhilfen müssen keine Einkommensnachweise vorlegen. Nähere Infos gibt es in der Dienststelle Sozialservice und Frauen unter der Telefonnummer: 07242/235 38 00.

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